«Kosovaren schlitzen Schweizer auf.» Das ist jetzt, höchstrichterlich bestätigt, rassistisch. Zum ersten Mal hat das Bundesgericht eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung bestätigt.
Eine Überraschung ist das Verdikt dennoch nicht. Denn die fünf Richter argumentierten allesamt stramm auf Parteilinie. Die drei Vertreter von SP, der Grünen und der CVP sahen im Schlitzer-Plakat der SVP einen eindeutigen Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm. Die beiden SVP-Richter nicht.
Richter argumentieren wie Parlamentarier
Während die einen argumentierten, dass das Plakat die Kosovaren als Ethnie in ihrer Menschenwürde herabgesetzt und als Kriminelle verunglimpft habe, fanden die anderen, dass die Rassismusstrafnorm nicht anwendbar sei, weil Kosovaren eben keine Rasse oder Ethnie seien, und warnten vor einer gerichtlichen Zensur in politischen Debatten. So, wie man das auch von gewählten Parlamentariern gewohnt ist. Und zum Schluss wird abgestimmt.
Man mag einwenden, dass in diesem politischen Fall gar keine unpolitische Beurteilung möglich war. Dennoch hinterlässt das Urteil einen schalen Nachgeschmack. Denn man darf erwarten, dass Richter die Überlegungen ihrer Kollegen ernsthaft und wohlwollend abwägen und zum Schluss das bessere Argument gewinnt. Hier aber entstand der Eindruck, dass die Richter ihre politische Anschauung mit juristischen Interpretationen rechtfertigen.
Wenn sie Urteile anhand politischer Einstellungen fällen, machen Gerichte es den Unterlegenen zu einfach, diese auch als politisch zu brandmarken. Das untergräbt am Ende die Glaubwürdigkeit der Justiz.