«Jeder entscheidet weiterhin selber, ob er sich impfen lassen will», sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Montag. Er legte die Argumente des Bundesrats zum Epidemiengesetz dar, über das am 22. September abgestimmt wird.
Entgegen den Befürchtungen, welche die Gegner des Gesetzes wecken, schränkt der neue Erlass die Möglichkeiten für ein Impfobligatorium laut Berset sogar ein. Obwohl schon heute möglich, sei noch nie ein Obligatorium ausgesprochen worden, hielt Berset fest.
Künftig ist eine Obligatorium nur noch in Notsituationen und für klar eingegrenzte Personengruppen denkbar. Man könne sich das so vorstellen, dass in einem solchen Fall das Personal auf der Säuglingsabteilung sich impfen lassen müsste, sagte Berset. Wer sich nicht impfen lässt, müsste dann anderswo eingesetzt werden.
Kritik an «emotionaler Darstellung»
Das Thema Impfen werde «etwas emotional» dargestellt, sagte Carlo Conti, Basler Regierungsrat und Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK). Damit habe er Mühe. Selbstverständlich sei es jedem selbst überlassen, ob er sich impfen lassen wolle. Aber jeder trage auch Verantwortung für Mitmenschen, die sich anstecken könnten.
Von Seiten des Bundes werde es keinen Ruf nach einem Obligatorium für die Masern-Impfung geben, sagte Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Allerdings empfiehlt der Bund die Impfung.
Die Schweiz macht bei einem Programm der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit, das die Masernelimination in Europa zum Ziel hat. Dazu müssten 95 Prozent der Kinder geimpft sein; heute sind es in der Schweiz 82 Prozent.
Gegen das Epidemiengesetz haben impfkritische Kreise das Referendum ergriffen, die zwangsweise Impfungen befürchten. Die gleichen Kreise hatten sich bereits gegen das Tierseuchengesetz gewehrt, das im vergangenen November mit 68 Prozent der Stimmen deutlich angenommen wurde.
«Gute Vorbereitung tut Not»
Nicht der alles beherrschende Aspekt des Impfens, sondern zahlreiche andere Neuerungen im Epidemiengesetz stellten Berset und Conti aber als die wichtigsten Argumente für das Gesetz dar.
Epidemien wie Pest oder Cholera, die zu Millionen Todesopfern geführt hätten, seien glücklicherweise eingedämmt, sagte Conti. «Aber die Gefahr ist nicht gebannt». Gute Vorbereitung tue Not.
Verbesserungen bringt das neue Gesetz laut Conti auch in der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen. Die Erfahrungen mit der Atemwegserkrankung SARS und der Schweinegrippe (H1N1) hätten die Probleme in diesem Bereich aufgezeigt. Nun würden klare Spielregeln aufgestellt.
Als Vorzüge hoben Berset und Conti auch die Möglichkeiten zur besseren Information zu sexuell übertragbaren Krankheiten wie HIV/AIDS hervor, was auch den Schulunterricht betreffen kann. (sda)