Quellensteuer
Ausländer müssen weniger zahlen

ZÜRICH – Ein EU-Ausländer mit B-Bewilligung zahlt in Zürich unter Umständen weniger Steuern als ein gleich entlöhnter Schweizer. Das verletzt das Gleichheitsprinzip, reklamieren Politiker
Publiziert: 01.07.2010 um 11:52 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:21 Uhr
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Von Christian Bischoff

Trotz hoher Steuern gelten Schweizer Städte als Magnete für Ausländer. Sicherheit, Infrastruktur, Lebensbedingungen und vor allem das hohe Lohnniveau locken viele gut ausgebildete EU-Bürger in die Schweiz.

Dass in Zentrumsgemeinden wie zum Beispiel der Stadt Zürich die Steuern nicht ganz so tief sind wie in den Goldküstengemeinden, braucht die Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B aber nicht gross zu kümmern: Sie zahlen Quellensteuer – und deren Höhe ist im ganzen Kanton gleich. Das Resultat: Im Vergleich zu ihren Schweizer Nachbarn (oder Ausländern mit C-Bewilligung) kommen EU-Bürger einiges günstiger weg.

20 Prozent Unterschied in der Stadt Zürich

Die «Weltwoche» liess dern Unterschied von einem Steuerexperten errechnen: Verdient ein kinderloser Schweizer Haushalt in Zürich 102‘000 Franken im Jahr, bekommt er eine Steuerrechnung von 9300 Franken. Einem Haushalt von Angestellten mit B-Ausländerausweis werden insgesamt aber nur 7500 Franken als Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen.

Weil die Quellensteuer für Ausländer kantonal festgelegt wird, profitieren sie in Gemeinden mit hohem Steuerfuss im Vergleich zu Schweizern. «Eine Frechheit in Zeiten, in denen wegen der Personenfreizügigkeit Ausländer in Scharen in die Schweiz strömen», sagt SVP-Nationalrat Alfred Heer zu Blick.ch. Er will im Herbst mit einer parlamentarischen Initiative diese Diskriminierung bekämpfen.

Das sei klar eine Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Schweizern, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler.

Heer: Neuzuzieher sollen nicht bevorzugt werden

Die Eidgenösssische Steuerverwaltung meint laut dem «Weltwoche»-Bericht» zu dieser Diskriminierung nur, dass bei der Quellensteuer eben sowohl positive wie negative Abweichungen entstehen würden. Eigentlich müsste der Fiskus als Ganzes das Geld, das ihm in Gemeinden mit hohen Abgaben entgangen ist, in den Steuerparadiesen wieder eintreiben können.

Dem widerspricht Alfred Heer allerdings vehement: «Faktisch ist die Quellensteuer zumindest im Kanton Zürich fast überall günstiger. Es gibt keinen Grund, weshalb Neuzuzieher steuerlich besser gestellt sein sollen.»

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