Lotto-Topf schamlos angezapft
Gemeinnützige Gelder landen bei Konzernen und Grossinvestoren
Lotteriegelder dürfen nur für gemeinnützige Zwecke genutzt werden. Tatsächlich landen die Mittel aus dem Wohltätigkeits-Topf auch bei vermögenden Privaten oder institutionellen Investoren. Ein Fall aus St. Gallen zeigt, wie dabei gleich mehrere Tabus geritzt werden.
13:33 Uhr