Käufer kommen dafür milder weg
Temu und Co. sollen Fake-Waffen kennzeichnen müssen
Ausländische Internethandelsplattformen sollen künftig in der Schweiz verbotene Imitations-, Schreckschuss- oder Soft-Air-Waffen kennzeichnen müssen. Wer sie trotzdem bestellt, soll mit einer Busse davonkommen. Das hat das Parlament beschlossen.
16.12.2025, 12:51 Uhr