Motorfahrzeugsteuer
Böses Erwachen für Besitzer von Oldtimern und Campern

Wer im Kanton Zürich wohnt und nun im Frühling seinen Oldtimer oder sein Wohnmobil nach dem Winterschlaf wieder einlösen will, erlebt unter Umständen eine böse Überraschung. Er zahlt plötzlich deutlich höhere Motorfahrzeugsteuern. Warum?
Publiziert: 27.05.2014 um 15:39 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:43 Uhr
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Von Raoul Schwinnen

Ich staunte nicht schlecht, als ich kürzlich vom Zürcher Strassenverkehrsamt die Motorfahrzeug-Steuerrechnung für meinen Renault Clio und den eben aus dem Winterschlaf geweckten und auf Wechselschild eingelösten Youngtimer Jaguar XJ12 erhielt. Für die selben Fahrzeuge soll ich dieses Jahr plötzlich mehr als doppelt so viel Motorfahrzeugsteuern zahlen als zuvor? Ähnlich erging es dem ebenfalls in der Zürcher Agglomeration wohnhaften SonntagsBlick-Leser Ernst Moor. Er zahlte bislang für seine auf Wechselschild eingelösten Mercedes 220 CDI und Fiat-Camper Ducato 2.8 jährlich 500 Franken Fahrzeugsteuern. Nun erhielt er vom Zürcher Strassenverkehrsamt für 2014 eine Steuerrechnung für beide Fahrzeuge in der Höhe von 1338 Franken – also fast dreimal so hoch als bisher.

Nun der Grund ist einfach: Für jedes eingelöste Fahrzeug wird in der Schweiz im entsprechenden Kanton eine jährliche Steuer fällig. Und weil das Zürcher Stimmvolk der Vorlage zum neuen Verkehrsabgabengesetz am 17. Juni 2012 mit 58,3 Prozent zugestimmt hat, wurde im Kanton Zürich das neue Verkehrsabgabengesetz (VAG) sowie die Verkehrsabgabenverordnung (VAV) per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Von den neuen Berechnungsgrundlagen profitieren besonders energieeffiziente Personenwagen. Besitzer von solchen Fahrzeugen haben dieses Jahr eine tiefere Steuerrechnung erhalten und kommen unter Umständen gar in den Genuss von einem (befristeten, im Kanton Zürich drei Jahre geltenden) Rabattsystem. «Bestraft» werden dagegen Besitzer von hubraumgrossen und schweren Fahrzeugen, da neu für die Berechnung der Steuern Hubraum und Gesamtgewicht des Fahrzeugs ausschlaggebend sind.

Von der neuen Abgabeverordnung benachteiligt sind all jene, die im Alltag zwar ein umweltfreundliches Auto bewegen, daneben aber auf Wechselschild zusätzlich einen Oldtimer oder Camper eingelöst haben. Denn bei Wechselschildern wird die Motorfahrzeugsteuer für das «grössere» Auto berechnet. In meinem konkreten Fall dient als Berechnungsgrundlage also nicht der im Alltag eingesetzte Kleinwagen, sondern der hubraumgrosse Jaguar, mit dem ich jährlich aber kaum 1000 Kilometer zurücklege. Oder im Fall von Leser Schmid ist für die Berechnung seiner Steuer nicht mehr die Mercedes-Limousine relevant, sondern der viel schwerere Ferien-Camper, mit dem er aber nur sporadisch unterwegs ist.

Nicht nachvollziehen lässt sich zudem der Umstand, dass die Höhe der Motorfahrzeugsteuern und auch deren Berechnungsgrundlagen in der Schweiz von Kanton zu Kanton variieren. So kostet beispielsweise ein im Kanton Zürich neu zugelassener VW Golf VII 1.4 TSI DSG während den ersten drei Betriebsjahren dank dem «Umweltbonus» 109 Franken und die folgenden Jahre 218 Franken. Für genau das selbe Fahrzeug zahlt man im Wallis jährlich 183 und im Jura satte 587 Franken Steuern. Ein anderes Beispiel: Ein BMW 530d Steptronic kostet im Wallis 362, in Zürich 548 und in Genf gar 882 Franken. Differenzen, die sich nicht mit dem Argument Umweltschutz, sondern höchstens mit Kantönligeist erklären lassen.

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