Mit dem Mietwagen das Rotlicht übersehen - wer zahlt die Busse? TCS-Experte Jürg Thrier beantwortet die Fragen der BLICK-Leser.
Publiziert: 15.12.2009 um 05:22 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 21:20 Uhr
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Mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs übersah ich an einer Kreuzung ein Rotlicht. Leider übersah der Blitzkasten aber meinen Mietwagen nicht. Wer zahlt die Busse? D. Lehmann, per Mail
Im Mietwagenvertrag sind die Bussen genau geregelt. Wer mit einem gemieteten Fahrzeug als Lenker unterwegs ist und sich gesetzeswidrig verhält, muss auch für die Busse aufkommen. Dies gilt übrigens nicht nur für Mietwagen sondern auch für ausgeliehene Privatwagen. Dazu ist im Strassenverkehrsgesetz SVG und Verkehrsregelverordnung VRV genau definiert, dass immer der Fahrzeugführer für das Einhalten der Verkehrsregeln verantwortlich ist. Falls man als Lenker eines Mietautos realisiert, dass man geblitzt wurde und deshalb wohl eine Busse für zu schnelles Fahren oder Missachtung eines Rotlichts ausgesprochen wird, sollte dies dem Vermieter fairerweise bereits bei Wagenrückgabe mitteilen. Ein Unterlassen würde automatisch Mehrkosten verursachen.
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Der TCS ist mit 1,6 Mio. Mitgliedern der grösste Schweizer Klub für Mobilität. Zu den wichtigsten Aktivitäten gehören Pannendienst, Auslandhilfe, technische Beratung und Konsumenten- Informationen, Verkehrssicherheit und Rechtsschutz.
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