Bemängelt wurden dabei täuschende Etiketten und Überschreitungen der Verschnitt- und Zusammenlegungsrechte. Insgesamt seien die Ergebnisse der Kontrolltätigkeit mit denen des Vorjahres vergleichbar, heisst es in der Medienmitteilung.
19 Betriebe seien an die zuständigen Kantonsbehörden, hauptsächlich Kantonschemiker, verzeigt worden. Die Zahl der Verzeigungen liege gemessen an der Zahl der vorgenommenen Kontrollen bei 1,4 Prozent.
Bei 450 Kontrollen wurde nichts beanstandet. Bei 701 Betrieben wurden Unzulänglichkeiten festgestellt, die hauptsächlich administrative und sonstige Themen betrafen, die den Ablauf der Kontrolle vereinfachen sollen.
Ab 2019 ist die SWK das einzige Kontrollorgan des Weinhandels in der Schweiz und übernimmt damit die Kontrolle von 1100 Selbsteinkellerern, die zuvor von kantonalen Kontrollorganen kontrolliert wurden. (SDA)