VW-Abgas-Bschiss
Jetzt klagt der Westschweizer Konsumentenschutz

Die Westschweizer Konsumentenorganisation Fédération romande des consommateurs (FRC) beteiligt sich im Abgas-Skandal von Volkswagen an einer Sammelklage in Deutschland.
Publiziert: 11.09.2017 um 09:22 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 12:55 Uhr

Die Fédération romande des consommateurs (FRC) wähle mit der Sammelklage den von der europäischen Konsumentenschutzorganisation BEUC vorgeschlagenen Weg, teilte die FRC am Montag mit.

Seit Montag können sich betroffene VW-Kunden über das Onlineportal frc.ch auf der Plattform myRight registrieren, um an dieser Aktion teilzunehmen. In Deutschland haben sich bereits mehr als 40'000 Menschen auf dieser Plattform registriert.

Im Abgas-Skandal von VW schliesst sich die Westschweizer Konsumentenschutz FRC einer Sammelklage in Deutschland an.
Foto: A3929/_Julian Stratenschulte

Kostenlose Aktion ohne Risiko

Die Entscheidung an dieser Aktion teilzunehmen, sei in Partnerschaft mit dem Bureau européen des unions de consommateurs» (BEUC) getroffen worden. Diese habe die verschiedenen Optionen studiert und sei zum Schluss gekommen, dass eine Sammelklage die am vielversprechendste sei, schreibt die FRC. Die VW-Kunden werden in der Sammelklage von der Anwaltskanzlei Hausfeld vertreten.

Die Aktion sei kostenlos und ohne Risiko, hält die FRC fest. Im Falle eines Scheiterns trage myRight alle Risiken.

Verbandsklage in der Deutschschweiz

Einen anderen Rechtsweg wählten die Konsumentenschützer in der Deutschschweiz. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) reichte eine Verbandsklage gegen den Autoimporteur Amag und VW ein, wie sie vergangene Woche mitteilte. In einem nächsten Schritt will die SKS für Schadenersatz klagen.

VW und Amag sollen die Autokäufer mit den Abgas-Manipulationen widerrechtlich getäuscht haben. Mit der Verbandsklage will die SKS einen Schweizer Richter prüfen lassen, ob VW mit den Abgas-Manipulationen Schweizerisches Recht verletzt hat.

Die richterliche Beurteilung der Verbandsklage bilde die Basis für eine darauf folgende Schadenersatzklage. Da die Kunden rund 15 Prozent des Kaufpreises zu viel bezahlt haben dürften, läge der entstandene Schaden zwischen 3000 und 7000 Franken pro Fahrzeughalter. Die Konsumentenschützer wollen die Klage auf Entschädigung in einem zweiten Schritt noch dieses Jahr einreichen, auch wenn noch kein Urteil betreffend Irreführung vorliegt. (SDA)

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