Tabak-Gigant BAT verklagt Schweizer Firma
Juristen-Krieg um Snus

Weil er die lokale Konkurrenz aus dem Weg räumen will, hat Tabakmulti British American Tobacco die Basler Firma Oettinger Davidoff angezeigt.
Publiziert: 15.03.2017 um 22:50 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 00:59 Uhr
Feingeschnitten, als Pulver und als Granulat in der Schweiz verboten: Snus.
Foto: AFP/Olivier Morin

Der Schweizer Snus-Markt boomt: Vor zehn Jahren registrierte die Eidgenössische Zollverwaltung noch eine Tonne importierten Kau-, Rollen- und Schnupftabak, 2016 waren es schon 66 Tonnen. Die kleinen Säckli, die man sich unter die Lippe klemmt, sind vor allem bei Eishockeyanern und Handballern beliebt.

Weil es in diesem Markt mittlerweile auch um viel Geld geht, schenken sich die Importeure nichts. Jetzt hat der internationale Tabakgigant British American Tobacco (BAT) eine Klage gegen die Basler Firma Oettinger Davidoff eingereicht. Das schreibt die «Nordwestschweiz».

Lehmartig ist legal

Die beiden Marken beliefern die Valora-Kioske mit verschiedenen Snus-Marken: BAT importiert die bekannte Marke Lundgrens, Oettinger Davidoff unter anderem Makla, Thunder und Offroad. 

Darum geht es im Gerichtsstreit: Snus ist in der Schweiz eigentlich seit 1995 verboten. Allerdings gilt dies nur für Produkte, bei denen der Tabak entweder als Pulver, als Granulat oder fein geschnitten in die kleinen Säckli gepackt wird. Wird er hingegen in lehmartiger Form angeboten, ist er legal.

Mit Schnellverfahren abgeblitzt

BAT wirft Oettinger Davidoff vor, Snus-Produkte in die Schweiz zu importieren, die zu den illegalen Sorten gehören. Dadurch werde der Markt verzerrt. Davidoff argumentiert dagegen, die Regelung sei widersprüchlich und zivilgerichtlich bedeutungslos.

In einem ersten Schnellverfahren ist BAT vor Bundesgericht schon abgeblitzt. Die Hoffnung des Megakonzerns liegt nun auf dem Hauptverfahren. Dieses ist noch hängig. (kst)

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