Südkorea
Samsung-Erbe legt Berufung gegen Hafturteil ein

Seoul – Nach seiner Verurteilung zu einer fünfjährigen Haftstrafe hat der Erbe des südkoreanischen Samsung-Imperiums, Lee Jae-Yong, Berufung eingelegt. Sein Anwalt legte am Montag Widerspruch ein, wie das zentrale Bezirksgericht in Seoul auf seiner Website mitteilte.
Publiziert: 28.08.2017 um 09:23 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:41 Uhr
Der Samsung-Erbe Lee Jae-Yong (rechts) hat Berufung eingelegt gegen seine Verurteilung wegen Bestechung. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/AP POOL Getty Images/CHUNG SUNG-JUN

Auch die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, in Berufung zu gehen. Sie hatte zwölf Jahre Haft für den Grossunternehmer gefordert.

Der 49-jährige Lee war am Freitag unter anderem wegen Bestechung, Unterschlagung von Gesellschaftsvermögen und Meineids schuldig gesprochen worden. Das Verfahren gegen Lee steht in Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um Südkoreas frühere Präsidentin Park Geun Hye.

Lee Jae Yong ist der einzige Sohn von Samsung-Chef Lee Kun Hee. Seit dessen Herzinfarkt 2014 nahm Lee Jae Yong die wichtigsten Führungsaufgaben im Unternehmen wahr. Der Mischkonzern Samsung Electronics, unter anderem grösster Smartphone-Hersteller der Welt, ist für ein Fünftel der südkoreanischen Wirtschaftsleistung verantwortlich.

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