Bratwürste aus Tofu, Schnitzel aus Quorn, Käse aus Cashew-Kernen. Menschen, die ohne tierische Produkte leben wollen, finden in vielen Läden vegane Ersatz-Produkte, die ähnlich heissen und auch schmecken wie die Produkte aus der Fleisch- und Milchindustrie.
Dagegen wehren sich die jeweiligen Branchen. Der Schweizer Fleisch-Fachverband kritisiert Lebensmittel, die als Wurst oder Rinderfilet verkauft werden, obwohl sie keine tierischen Produkte enthalten.
«Von Bekanntheit profitieren»
Nun werden die Milchproduzenten sauer. Der Verband der Schweizer Milchproduzenten geht juristisch gegen Läden vor, die vegane Produkte verkaufen, welche mit traditionellen milchwirtschaftlichen Begriffen beworben werden. Das schreibt der «Tages-Anzeiger».
So hat der Vegan-Laden Fabulous in Bremgarten AG Post vom Anwalt der Milchproduzenten bekommen. Denn er verkauft «Happy Cheeze» («Glücklicher Käse»). Im Schreiben, das dem «Tages-Anzeiger» vorliegt, heisst es, dass der Vegan-Laden auf milchwirtschaftliche Begriffe zurückgreife – «ohne Zweifel, um von deren Bekanntheit profitieren zu können». Doch der Begriff Käse sei eine lebensmittelrechtlich klar definierte Bezeichnung, und diese sei für reine Milchprodukte reserviert.
Einschüchterungsversuch oder legitime Einforderung eines Schutzrechts?
Die Argumentation stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Der hatte im Sommer entschieden, dass rein pflanzliche Produkte nicht unter Bezeichnungen wie Milch oder Butter vermarktet werden dürfen. Tatsächlich ist es umstritten, ob bei Produkten wie Cashew-Käse solche Schutzbezeichnungen greifen.
Die Tierrechtsorganisation Animal Rights Switzerland bezeichnet das Vorgehen der Milchproduzenten als Versuch, kleine Unternehmen einzuschüchtern. Ob Einschüchterungsversuch oder legitime Einforderung eines Schutzrechts: Die Aktion wirkt. Der Laden Fabulous hat klein beigegeben und verkauft nur noch Restbestände vom «Happy Cheeze». (grv)