Revisionsgesellschaft KPMG versagt in Postauto-Skandal – jetzt drohen Schadenersatzklagen
Prüfer fallen durch die Prüfung

Nun ist die KPMG auf dem Prüfstand. Experten bemängeln, dass deren Wirtschaftsprüfer im Postauto-Skandal keine Fragen stellten. Jetzt droht der Revisionsgesellschaft Ungemach.
Publiziert: 13.06.2018 um 16:05 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:10 Uhr
Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz stellt der KPMG ein schlechtes Zeugnis aus.
Foto: Keystone
Wegen des Postoauto-Skandals: Die Postauto AG hatte seit mindestens 2007 widerrechtlich zu hohe Subventionen kassiert. Gewinne wurden vor dem Bund versteckt. Um über 200 Millionen Franken beläuft sich der grösste Subventionsbetrug der Schweizer Geschichte.
Foto: Siggi Bucher
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Christian Kolbe

Eine Revisionsgesellschaft wie KPMG sollte nicht nur exakt die Zahlen prüfen, sondern auch kritische Fragen stellen. Das sagt der gesunde Menschenverstand, aber auch Experten wie der Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz (53) von der Universität Bern: «Kann es wirklich sein, dass eine Top-Revisionsgesellschaft wie die KPMG so eine Trickserei über Jahre nicht bemerkt hat. Das ist sehr befremdlich.»

Das sagen auch der Untersuchungsbericht und das Expertengutachten, die die kreative Buchhaltung bei der Postauto AG untersucht haben. Im 200-seitigen Bericht heisst es, die Revisionsstelle müsse «stets eine kritisch hinterfragende Grundhaltung einnehmen». Der Expertenbericht kommt zwar zum Schluss, der KPMG könne «keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden».

Doch dann folgt eine ganze Reihe von Beispielen, wann und zu welchen Themen die KPMG hätte Fragen stellen sollen. Gar müssen! So zum Beispiel auch, wo Gewinne aus dem Bereich Personenverkehr genau verbucht wurden und warum. «Auch diese Informationen hätten normalerweise hinterfragt werden sollen», heisst es auf Seite 26 des Experten-Berichts. 

Keine Fragen gestellt – versagt!

KPMG hat also im Postauto-Skandal versagt. Die Prüfung selbst nicht bestanden, da keine Fragen gestellt wurden. Kein gutes Zeugnis für einen Wirtschaftsprüfer! 

Fragen stellen wird auch die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB, wie BLICK erfahren hat. Die RAB führt eigene Abklärungen zur Rolle der KPMG durch: Die von BLICK «aufgeworfenen Fragen sind Bestandteil unserer Abklärungen», so die RAB. 

Viele kritische Fragen hat BLICK auch an KPMG gestellt. Die knappe Antwort verweist zunächst darauf, «dass KPMG keine Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können». Weiter heisst es: «Uns liegen keine Hinweise vor, dass KPMG-Mitarbeitende von unrechtmässigen Manipulationen in der subventionsrechtlichen Berichterstattung der vergangenen Jahre Kenntnis hatten.» Sprich: KPMG will vom Postauto-Betrug nichts gewusst haben. Wohl einfach deshalb, weil die richtigen Fragen nicht gestellt wurden. 

KPMG-Vertrag beendet, Klagen drohen

Bei der Auftraggeberin Post ist die KPMG inzwischen durchgefallen. Der Vertrag mit der Wirtschaftsprüferin wird 2019 nicht mehr erneuert.

Damit nicht genug. Der Revisionsgesellschaft drohen jetzt Schadenersatzklagen. Das könnte teuer werden, sagt Wirtschaftsrechtler Kunz: «Der KPMG droht eine Verantwortlichkeitsklage: Da geht es um Millionen, denn bei der Revisionsgesellschaft ist am meisten zu holen.»

Das heisst, bald könnte ein Gericht die Frage beantworten müssen, ob die KPMG für ihr Versagen Schadenersatz bezahlen muss.

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