Pöstler ist nicht gleich Pöstler
Die Acht-Klassen-Gesellschaft der Post

Für Angestellte der Post gibt es acht Gesamtarbeitsverträge – jeder ist anders. Gewerkschafter kritisieren die Personalpolitik des Staatsbetriebs.
Publiziert: 25.10.2018 um 22:46 Uhr
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Aktualisiert: 26.10.2018 um 15:31 Uhr
Sie kommen mit dem gelben Töffli, haben das Post-Logo auf der Brust und bringen Pakete. Doch längst nicht jeder, der so auftritt, ist auch wirklich ein Pöstler – zumindest in Bezug auf die Arbeitsbedingungen. «Wo früher ein Postangestellter mit dem festgeschriebenen Lohn des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) das Paket lieferte, bringt es heute  teilweise ein Subunternehmer», sagt Matthias Loosli von der Gewerkschaft Syndicom. Weil der aber nicht unter den GAV fällt, werde er auch schlechter bezahlt.
Foto: Keystone
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Thomas Schlittler

Sie kommen mit dem gelben Töffli, haben das Post-Logo auf der Brust und bringen Pakete. Doch längst nicht jeder, der so auftritt, ist auch wirklich ein Pöstler – zumindest in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.

«Wo früher ein Postangestellter mit dem festgeschriebenen Lohn des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) das Paket lieferte, bringt es heute teilweise ein Subunternehmer», sagt Matthias Loosli von der Gewerkschaft Syndicom. Weil der aber nicht unter den GAV fällt, werde er auch schlechter bezahlt.

Auch bei Postauto gebe es diese Entwicklung: «Bei unterschiedlichen Subunternehmen der Post­auto AG sind circa 800 Chauffeure ausserhalb der GAV-Bedingungen angestellt. Diese haben viel tiefere Durchschnittslöhne.» Fast zwei Drittel von ihnen seien im Stundenlohn angestellt, teilweise mit ­einem Pensum von bis zu 80 Prozent.

«Sie verdienen für die genau gleiche Arbeit bis zu 800 Franken weniger im Monat.» Für Loosli ist klar: «Die fehlende GAV-Abdeckung geht auf Kosten der Schwachen.» Das Grundübel dieser Entwicklung sei, dass die Post von der Politik und auch dem Management in eine Profitlogik gedrängt werde.

Nur noch jeder Zweite ist dem normalen Post-GAV unterstellt

Den Gewerkschaften sind nicht nur Angestellte von Subunternehmen ein Dorn im Auge, die keinem GAV unterstellt sind. Auch dass innerhalb des Postkonzerns mittlerweile acht verschiedene GAV gelten, bringe Probleme mit sich. Von den rund 52'000 Mitarbeitern sind nur noch 53,2 Prozent, also jeder Zweite, dem normalen Post-GAV unterstellt. 2005 waren es noch 86,6 Prozent.

«Die zwei Hauptgründe dieser Tendenz sind Auslagerungen und Akquisitionen», sagt Loosli. Die Post kaufe Firmen zu, deren Personal nicht unter den normalen Post-GAV falle. Das schmälere die Ab­deckungsquote.

Als Beispiel nennt der Gewerkschafter Loosli rund 10000 Zeitungsverträger, die durch Firmenkäufe im Bereich der Frühzustellung zum Postkonzern gestossen sind: «Diese unterstehen allesamt nicht dem normalen Post-GAV, sondern dem sogenannten Presto-GAV.» Der aber lege deutlich schlechtere Konditionen fest. «Wir bemängeln diese Strategie seit ­Jahren.»

Post weist Vorwürfe zurück

Die Post weist all diese Vorwürfe zurück und hält fest, dass 85,6 Prozent der Angestellten einem der acht GAV unterstellt seien. Die unterschiedlichen Gesamtarbeitsverträge seien nicht dazu da, um auf dem Buckel der Mitarbeiter zu sparen, sondern um faire und moderne Sozial- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. «Unterschiedliche GAV sind nötig, damit die Post in den verschiedenen Teilmärkten wettbewerbsfähig ist», hält Sprecher François Furer fest.

Ein identischer Gesamtarbeitsvertrag für sämtliche Mitarbeitenden, gleich welcher Branche sie angehören, sei weder praktikabel noch in allen Fällen rechtlich möglich. Furer: «Je nach Branche muss die Post allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge anderer Organisationen einhalten – zum Beispiel im Bereich der Reinigung, der Haustechnik oder der ­Sicherheitsbranche.»

Auch die Auslagerungen und die Zusammenarbeit mit Subunternehmen verteidigt Postsprecher Furer: «Durch das Outsourcen von einzelnen Aufgaben wird die Post flexibler. Das ist wichtig, um konkurrenzfähig zu sein.» Zudem schliesse die Post mit den Sub­unternehmen jeweils eine Vereinbarung ab, in der sich diese zur ­Einhaltung der «branchenüblichen Anstellungsbedingungen» verpflichten.

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