Der EU-Amtsschimmel wiehert wieder einmal besonders laut: Dieses Mal hat es die Autovermieter und ihre Kunden getroffen.
Wer seinen Wohnsitz in der EU hat und in der Schweiz ein Auto mietet, das er auch wieder in der Schweiz zurückbringen muss, darf das Land mit dem Wagen nicht verlassen. Denn die EU hat per 1. Mai eine Verordnung zum Zollkodex geändert.
Unproblematisch sind nur Fahrten von einem Land zum anderen, wenn der Wagen im Zielland statt im Abfahrtsland zurückgegeben wird.
«Es muss dringend eine Lösung her»
Bisher hatte die Schweiz mit ihren Nachbarländern bilaterale Vereinbarungen. Damit konnte man sich mit einem Mietauto höchstens acht Tage lang legal in einem anderen Land aufhalten.
Das macht den Präsidenten des Schweizer Autovermieter-Verbands, Carlos Sardinha (55), sauer. «Es muss dringend eine Lösung her!», fordert er. Die Oberzolldirektion habe den Verband zudem erst gegen Ende März informiert. Die EU hat die betreffende Verordnung jedoch schon im Juli 2015 geändert.
Die Eidgenössische Zollverwaltung sagt gegenüber BLICK, die EU sei grundsätzlich autonom in ihrer Rechtssetzung. Doch als die Behörde von der neuen Verordnung erfuhr, habe sie die Branche sofort über die Verschärfung informiert.
Schlecht für den Tourismus
Für den ohnehin darbenden Tourismus kommt die Neuerung im dümmsten Moment. Touristen fahren auch mal gerne über die Grenze ins nahe Ausland. Sardinha hofft, dass die EU bald bilaterale Abkommen mit unseren Nachbarn wieder zulässt.
Bis dahin erlaubt die Oberzolldirektion, Wagen von ausländischen Flotten in der Schweiz zu vermieten. Denn der Grenzübertritt mit einem in der EU zugelassenen Wagen ist nach wie vor erlaubt.
Auf Dauer zu teure Lösung
Vorher war die Vermietung von im Ausland zugelassenen Wagen verboten. Doch dieses Schlupfloch sei auf Dauer eine teure Lösung, klagt Sardinha. «Unsere Partner im Ausland müssen für die zur Verfügung gestellten Wagen entschädigt werden.»
Personen mit einem Schweizer Wohnsitz können nach wie vor mit einem Mietwagen aus der EU in die Schweiz fahren und sich dort höchstens acht Tage lang aufhalten.