Rote Nissan-Schrift vor grauem Hintergrund
Foto: KEYSTONE/AP/EUGENE HOSHIKO

Nissan-Affäre
Ghosn scheitert mit Beschwerde gegen verlängerte U-Haft

Ex-Nissan-Chef Carlos Ghosn bleibt in Untersuchungshaft. Ein Gericht wies eine Beschwerde des Automanagers gegen die Verlängerung seiner Untersuchungshaft ab, wie das Gericht am Dienstag in Tokio mitteilte.
Publiziert: 11.12.2018 um 14:41 Uhr
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Der in Japan verhaftete Nissan-Renault-Tycoon Carlos Ghosn.
Foto: Werk

Ghosns Anwalt, Motonari Otsuru, war für einen Kommentar nicht erreichbar. Der Anwalt des ebenfalls angeklagten Managers Greg Kelly, Yoichi Kitamura, äusserte sich indes überzeugt, dass die Unschuld seines Mandanten vor Gericht erwiesen werde. Er sei sicher, dass es keine Verletzung des Wertpapiergesetzes gegeben habe.

Ghosn soll Gelder veruntreut haben

Die Strafverfolger in Tokio werfen Ghosn vor, jahrelang sein Einkommen nicht vollständig angegeben zu haben. Die Anschuldigungen konzentrierten sich zunächst auf die Geschäftsberichte von 2010 bis 2015. In ihnen soll gesetzeswidrig nur die Hälfte der insgesamt geflossenen 10 Milliarden Yen (88 Millionen Franken) Vergütung angegeben worden sein.

Verlängerung der U-Haft

Die U-Haft sollte jetzt verlängert werden, weil Ghosn auch von 2015 bis 2018 nicht seine tatsächlichen Bezüge offengelegt haben soll. Der bekannte Automanager könnte bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre ins Gefängnis gehen. Kelly wird Mithilfe vorgeworfen.

Ghosn, der formell noch Chef des Nissan-Grossaktionärs Renault ist, sitzt seit dem 19. November in Untersuchungshaft. Er hat bislang über seine Anwälte keine Stellungnahme abgegeben. Japanische Medien berichteten jedoch, er habe die Vorwürfe zurückgewiesen. (SDA)

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