Nach Roggenbrot und Raclette
Walliser Rohschinken und Trockenspeck sollen geschützt werden

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) will weitere bewährte Zutaten des Walliser Tellers schützen. Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck sollen als geschützte geografische Angabe (GGA) eingetragen werden.
Publiziert: 22.05.2015 um 10:43 Uhr
|
Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:36 Uhr

Das BLW hat die entsprechenden Gesuche um Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht, wie es am Freitag mitteilte. Damit sollen diese traditionellen Produkte vor Nachahmungen geschützt werden.

Kantone sowie Personen mit einem schutzwürdigen Interesse können während einer Frist von drei Monaten Einsprache gegen die Eintragung erheben. Wird ein Produktname ins Register der Ursprungsbezeichnungen und der geografischen Angaben aufgenommen, darf er nur von Produzenten benutzt werden, die aus dem bezeichneten Gebiet stammen und sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.

Das Register der Schweiz umfasst bisher 32 Eintragungen, wie das BLW festhält: 21 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 11 GGA. Als Ursprungsbezeichnung geschützt wurden bereits das Walliser Roggenbrot und das Walliser Raclette, als GGA das Walliser Trockenfleisch.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.