Dieses neue Streikkonzept wendet sie erstmals überhaupt an - es wurde erst 2015 beschlossen. Die Arbeitgeber bestreiten seine Legalität.
Der Grund: Aus Sicht der Arbeitgeber handelt es sich nicht um einen Warnstreik, sondern schon um einen Erzwingungsstreik. Dafür müsste die IG Metall aber in ganzen Bezirken Urabstimmungen unter ihren Mitgliedern abhalten. Bei «normalen» Warnstreiks bedarf es nur eines Aufrufs der Bezirksleitung. Bei den 24-Stunden-Warnstreiks befragt die Gewerkschaft vorher die Beschäftigten des Betriebs, in dem die Arbeit ruhen soll.
Der grösste Unterschied zu den bisher gekannten Warnstreiks ist die Dauer und damit die Wirkung der 24-Stunden-Streiks: Bislang legten die Beschäftigten bei Warnstreiks nur stundenweise die Arbeit nieder - die Ausfälle für die Unternehmen hielten sich in Grenzen. Wenn aber ein Betrieb 24 Stunden lahm gelegt wird, sind die Produktionsausfälle ungleich grösser.
Die Arbeitgeber haben bereits Vorwürfe gegen die IG Metall erhoben. Einige kündigten Klage an. Knackpunkt in den Verhandlungen ist vor allem die IG-Metall-Forderung nach einem Teillohnausgleich für ausgewählte Beschäftigte.