Kein Anspruch auf tiefere Miete
Referenzzinssatz bleibt bei 1,5 Prozent

Der Referenzzinssatz für Mieten bleibt vorerst dem Rekordtief von 1,5 Prozent. Für Mieter besteht damit kein Anspruch auf Mietsenkung.
Publiziert: 01.09.2017 um 08:23 Uhr
|
Aktualisiert: 12.10.2018 um 16:08 Uhr
Mieter haben vorerst keinen neuen Anspruch auf eine Mietsenkung.
Foto: Keystone / GEORGIOS KEFALAS

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den Referenzzinssatz für Mieten auf dem Rekordtief von 1,5 Prozent.

Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch, teilt das BWO heute mit.

Im Juni hat das Bundesamt den Referenzzinssatz angesichts der Zinsentwicklung erstmals seit 2015 auf den Tiefstwert von 1,5 Prozent gesenkt.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzte den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.

Seit der Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 galt der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.