Diesmal laute der Vorwurf auf Verstoss gegen Unternehmensgesetze wegen schweren Vertrauensbruchs, berichteten japanische Nachrichtenagenturen weiter. Die Staatsanwaltschaft wirft Ghosn nun auch vor, persönliche Verluste bei Investitionen auf Nissan übertragen zu haben. Dies verlängert seine Untersuchungshaft um mindestens 48 Stunden.
Die Staatsanwaltschaft war am Vortag mit ihrem Antrag auf Haftverlängerung zunächst gescheitert. Ein Gericht lehnte dies ab, was in Japan sehr selten vorkommt.
Ghosn war am 19. November festgenommen worden, weil zwischen 2011 und 2015 nur die Hälfte seines Einkommens deklariert worden war. (Blick berichtete) Die Untersuchungshaft wurde daraufhin zunächst bis Donnerstag verlängert, nachdem die Staatsanwaltschaft neue Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte. Der 64-Jährige sitzt in einer fünf Quadratmeter grossen Einzelzelle in Untersuchungshaft.