In Japan hinter Gittern
Ex-Nissan-Chef Ghosn bleibt weiterhin in U-Haft

Der frühere Verwaltungsratschef des Renault-Partners Nissan, Carlos Ghosn, kommt doch nicht frei. Ein japanisches Gericht hat einer weiteren Verlängerung der Untersuchungshaft zugestimmt.
Publiziert: 31.12.2018 um 04:56 Uhr
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Aktualisiert: 31.12.2018 um 07:19 Uhr
Entscheid: Der Automanager Carlos Ghosn muss weiterhin in Untersuchungshaft in Japan bleiben. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/AP/EUGENE HOSHIKO

Ein japanisches Gericht hat einer weiteren Verlängerung der Untersuchungshaft für den früheren Verwaltungsratschef des Renault-Partners Nissan, Carlos Ghosn, zugestimmt. Das gab das Bezirksgericht in Tokio am Montag bekannt.

Damit wurde der Forderung der Staatsanwaltschaft stattgegeben, den bereits seit mehr als einen Monat in U-Haft sitzenden Automanager bis 11. Januar zu verhören.

Ghosn weist Schuld von sich

Einen Termin für einen Prozess gegen Ghosn gibt es noch nicht. Ghosn, der weiter Chef bei Renault ist, und seine frühere «rechte Hand», Greg Kelly, waren am 19. November in der japanischen Hauptstadt wegen Verdachts auf Verstosses gegen Börsenauflagen festgenommen worden.

Kelly kam kürzlich gegen Kaution aus der Untersuchungshaft. Ghosn dagegen bleibt vorerst weiter in Haft, nachdem die Staatsanwaltschaft weitere Vorwürfe gegen den Automanager erhoben hatte. Demnach soll er auch private Investitionsverluste auf seinen früheren Arbeitgeber, den er einst vor einem Bankrott gerettet hatte, übertragen haben.

Ghosn weist sämtliche Anschuldigungen zurück. Nach seiner Festnahme war er zunächst in einer engen Einzelzelle untergebracht. Japanischen Medienberichten zufolge ist er mittlerweile zu besseren Haftbedingungen untergebracht. Am Mittwoch und Donnerstag soll er demnach mit seinen Anwälten sprechen können. (SDA)

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