Tausende Schweizer Mieter verdienen ein Zubrot, indem sie Zimmer oder gleich die ganze Wohnung auf der Internet-Plattform Airbnb vermieten. Aus Mietern werden Vermieter.
Immer mehr tun dies aber nicht nur sporadisch, wenn sie zum Beispiel mal ein Wochenende nicht daheim sind. Laut einer gestern veröffentlichten Studie des Mieterverbands sind mindestens 30 Prozent der Angebote in der Schweiz rein kommerziell, also bloss zum Geldverdienen gedacht.
«Das ist ein grosses Problem», sagt Walter Angst (56) vom Mieterverband Zürich. «Es führt zu weniger Wohnraum und höheren Preisen. In den für Touristen attraktiven Innenstädten wird so die lokale Bevölkerung verdrängt.» Der Mieterverband fordert darum nun, dass die Politik gegen solche Auswüchse aktiv wird.
Immer mehr Anfragen
Neben dem Mieterverband sind neu aber auch die Vermieter wegen Airbnb alarmiert: Die meisten von ihnen haben keine Ahnung davon, dass ihre Mieter ihre Wohnungen untervermieten.
Letzte Woche verschickte die Zürcher Kornhaus-Verwaltung ein Schreiben an all ihre Mieter (siehe Bild), wie die Pendlerzeitung «20 Minuten» schreibt. Die Botschaft: Wer ein Angebot auf Airbnb schaltet, ohne vorher eine Bewilligung bei der Verwaltung eingeholt zu haben, fliegt raus!
«Wir bekommen immer mehr Anfragen von Vermietern wegen Airbnb», sagt auch Katja Stieghorst, Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz (HEV). Was rät sie Hauseigentümern, die feststellen, dass Mieter ohne Absprache Airbnb-Gäste beherbergen? Erst solle man nach den Untermiete-Bedingungen fragen. «Wenn die Mieter diese nicht offenlegen, dann kann man das Miet-Verhältnis kündigen. Das kommt immer häufiger vor.»
Juristisch fragwürdig
Um fehlbare Mieter aufzuspüren, spioniert die Kornhaus-Verwaltung jetzt sogar auf Airbnb, ob Zimmer in ihren Liegenschaften angeboten werden: «Pro Monat erwischen wir zwei bis drei Schlaumeier, die es probieren», sagt Christian Müller, Leiter Bewirtschaftung. Viele Hinweise kämen aber auch von den Nachbarn. «Sie stören sich am Geläuf oder fühlen sich nicht mehr sicher.»
Juristisch sei es fragwürdig, einem Mieter wegen eines einmaligen Verstosses gleich zu kündigen, sagt Angst vom Mieterverband. «Wer jedoch nach einer Abmahnung nicht reagiert, kann rausfliegen.»