Wegen Geldspielgesetz seien sie bedroht
Zentralschweizer Kantone fürchten um Lotto-Abende

Die Zentralschweizer Kantone wehren sich gegen die Umsetzung des Geldspielgesetzes. Lotto- und Tombola-Abende würden nicht mehr rentieren, fürchten sie.
Publiziert: 17.07.2018 um 08:26 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:59 Uhr
Lotto-Veranstaltungen sollen laut den Plänen des Bundes nur beschränkt Einnahmen generieren dürfen.
Foto: Siggi Bucher

Zu lasch beim Poker, zu streng beim Lotto: Die Art und Weise, wie der Bundesrat das Geldspielgesetz umsetzen will, stösst in der Zentralschweiz auf Kritik. Die Regierungskonferenz der sechs Kantone ist mit der Verordnung unzufrieden.

Schwyz, Uri, Zug, Luzern, Ob- und Nidwaldenwehren sich insbesondere gegen die Idee, wonach für Tombolas die Bruttoeinnahmen maximal 25'000 Franken betragen dürfen.

Anfang 2019 soll Gesetz in Kraft treten

Das Schweizer Stimmvolk hatte am 10. Juni an der Urne das neue Geldspielgesetz deutlich angenommen. Zentrale Veränderung war, dass Schweizer Casinos künftig Online-Geldspiele anbieten dürfen. Der Bundesrat plant, das Geldspielgesetz und die Verordnungen dazu Anfang 2019 in Kraft zu setzen. 

Die Vernehmlassung zu den Verordnungen wurde kurz nach der Abstimmung abgeschlossen, um nicht unnötig Zeit zu verlieren. Mit diesem Vorgehen, so die Zentralschweizer Regierungskonferenz, habe man sich abfinden können. Dass nun aber Lottos und Tombolas eingeschränkt werden sollen, gehe nicht an.

Regierungen sind gegen Limitierungen bei Lotto-Abenden

Die von Vereinen jeweils mit grossem Aufwand organisierten Veranstaltungen, die eine wichtige Einnahmequelle darstellten, würden mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Limitierung unrentabel. Auch hätten die traditionsreichen Lottos und Tombolas in der Vergangenheit weder zu Exzessen noch zu Vollzugsproblemen geführt. Die Einsätze müssten höher angesetzt statt limitiert werden.

Anders tönt es bei der vorgeschlagenen Lockerung der Auflagen für Pokerturniere ausserhalb von Casinos. Diese sollen in Zukunft zugelassen werden, ein Konzept mit Massnahmen gegen das exzessive und illegale Geldspiel braucht es erst ab 24 Turnieren pro Jahr, so der Entwurf.

Das gehe zu weit, bemängeln die Zentralschweizer Kantone. Sollten kleine Pokerturniere ausserhalb Casinos überhaupt zugelassen werden, so soll ein Massnahmenkonzept bereits ab zwölf Turnieren vorgelegt werden, fordern sie. (SDA)

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