Die Verhandlungen rund um den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Coiffeurgewerbes haben sich lange hingezogen, die Ratifizierung des GAV ebenso (BLICK berichtete).
Endlich hat der Bundesrat den neuen GAV der Gewerkschaften Unia und Syna mit CoiffureSuisse, dem Verband für Schweizer Coiffeurgeschäfte, für allgemeinverbindlich erklärt.
«Der GAV bringt deutliche Verbesserungen bei den Löhnen», schreiben die Gewerkschaften in einer Mitteilung. Er erlaube, wirksamer gegen Lohndumping und Scheinselbständigkeit vorzugehen. Fast 4280 Coiffeurgeschäfte profitieren!
Bessere Lohnbedingungen
Der neue Gesamtarbeitsvertrag bringt ein neues Lohnsystem für die 11'000 Branchenangestellten mit sich. Dabei sollen Coiffeure ab dem 5. Berufsjahr nach der Ausbildung einen Mindestlohn von 4000 Franken erhalten.
Coiffeure ohne anerkannte Ausbildung sollen 3800 Franken ab dem 5. Dienstjahr erhalten. Eine weitere Neuerung, die der GAV mit sich bringt, ist ein Lohnzuschlag von 200 Franken für Coiffeure, die Lernende ausbilden. Der neue GAV tritt ab 01.03.2018 in Kraft.
Gewerkschaften dennoch unzufrieden
Ganz zufrieden mit dem neuen GAV sind die Gewerkschaften dann aber doch nicht. Denn die Beschlüsse sind nur ein Teilerfolg für die Coiffeurangestellten, sagen die Gewerkschaften hinter vorgehaltener Hand.
Nämlich profitiere vom neu eingeführten Lohnsystem – dem Mindestlohn von 3800 Franken für Angestellte ohne Ausbildung – lediglich ein kleiner Teil der Angestellten: Die Coiffeure ohne Ausbildung machen lediglich 10 Prozent der Berufsgattung aus.
Der Grossteil der Angestellten, der laut Experten 90 Prozent beträgt, verfügt über eine abgeschlossene Coiffeurausbildung. Und diese würden doch den GAV kaum begünstigt.
Tiefes Lohnniveau
«Nach wie vor sind die beschlossenen Mindestlöhne auf einem tiefen Niveau. Denn haben sie keinen 13. Monatslohn und müssen wöchentlich 43 Stunden schuften», sagt Irene Darwich von der Syna.
Positiv am neu eingeführten Mindestlohn für Angestellte ohne anerkannte Ausbildung sei, dass so Grenzgänger und Flüchtlinge nicht mehr dem Lohndumping ausgesetzt werden.
Davon waren insbesondere Grenzgänger und generell Arbeitnehmer betroffen, die zwar in ihrer Heimat über eine Coiffeurausbildung verfügen, aber in der Schweiz nicht als solche anerkannt wurde.