Bei den berücksichtigten Ausgaben von 159,1 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2019 belief sich die Fehlerquote demnach auf 2,7 Prozent. Die Quote ist damit im Vergleich zu den Vorjahren leicht angestiegen: 2018 lag sie bei 2,6 Prozent, 2017 bei 2,4 Prozent.
In den meisten Fehlerfällen, die geprüft wurden, handele es sich laut Rechnungshof um Verfahrensfehler im Vergabeverfahren und nicht um Betrug. Lediglich neun Fälle, in denen der Rechnungshof von Betrug ausgeht, wurden der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde gemeldet.
Rechnungshofpräsident Klaus-Heiner Lehne rief sowohl die Europäische Kommission als auch die EU-Mitgliedsländer dazu auf, klare und einfache Vergaberegeln für alle EU-Finanzen zu schaffen. Dies sei umso wichtiger im Hinblick auf das 1,8 Billionen Euro schwere EU-Haushalts- und Corona-Aufbaupaket für die Jahre 2021 bis 2027.
Der Rechnungshof prüft als unabhängige Kontrollinstanz jährlich ob die Zahlungen von EU-Mitteln durch die Europäische Kommission regelkonform erfolgen.
(SDA)