Im Sommer noch wollte das Parlament den von Corona-Schliessungen betroffenen Geschäftsmietern zu Hilfe eilen. Es überwies zwei entsprechende Motionen an den Bundesrat. Die Regierung erarbeitete darauf - gegen ihren Willen - das sogenannte Covid-19-Geschäftsmietegesetz.
Die Vorlage droht nun zu scheitern. Die RK-N beantragt mit 14 zu 11 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die bürgerlichen Fraktionen, die sich bereits bei der Behandlung der überwiesenen Motionen zum Thema skeptisch bis ablehnend geäussert haben, lehnen den Gesetzesentwurf ab.
Sie verweisen auf einen kürzlich erschienenen Bericht des Bundesrats, wonach derzeit wenige Hinweise für umfassende Schwierigkeiten bei Geschäftsmietern bestehen. Es seien «überraschend zahlreiche Einigungen über Mietpreissenkungen zwischen den Mietparteien» getroffen worden, heisst es darin.
Die Regierung und die bürgerliche Kommissionsmehrheit sieht sich darin bestätigt, nicht in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern einzugreifen.
Das Covid-19-Geschäftsmietegesetz sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter, die im Frühjahr von einer Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für die Zeit vom 17. März bis 21. Juni 2020 nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen müssen. 60 Prozent gehen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter.
Der teilweise Mieterlass gilt, wenn der monatliche Nettomietzins maximal 20'000 Franken beträgt. Vom Gesetz ausgenommen sind Fälle, bei denen sich die Vertragsparteien ausdrücklich und einvernehmlich einigen konnten oder bei denen vor Inkrafttreten des Gesetzes ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid vorliegt. Bei einem Miet- oder Pachtzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken sollen beide Parteien mit einer einseitigen schriftlichen Mitteilung auf den Erlass verzichten können.
Der Vorentwurf der Vorlage wurde in der Vernehmlassung sehr kontrovers aufgenommen - bei der Mieterschaft fand sie Zustimmung, bei der Vermieterschaft stiess sie auf Ablehnung. Während der Diskussion in der Rechtskommission wurden von Befürwortern und Gegnern die bekannten Argumente aufgeführt.
Die Mehrheit empfindet es insbesondere als stossend, dass mit dem Gesetz rückwirkend in bestehende privatrechtliche Vertragsverhältnisse eingegriffen werden soll. Das sei «ein unverhältnismässiger, verfassungswidriger Eingriff in bestehende vertragliche Rechte».
Eine Minderheit der Kommission ist dagegen der Ansicht, dass die Vorlage einen wichtigen konjunkturellen Beitrag zur Abwendung einer drohenden Konkurswellle bei Betrieben der Gastronomie und des Detailhandels leistet. Der mit dem Gesetz verbundene Eingriff in die Ansprüche der Vermieterschaft erscheine ihr vor dem Hintergrund der schwierigen Lage vieler kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe als angemessen.
(SDA)