Bussen für Laien-Taxifahrer
Böse UBERraschung

Uber will in der Schweiz massiv ausbauen. Konkurrenz macht dem Taxi-Gewerbe vor allem der billige Laien-Dienst UberPop. Der ist auf dem Papier legal – auf der Strasse sieht es anders aus. Lässt Uber seine Fahrer gegen die Wand fahren?
Publiziert: 20.02.2016 um 18:14 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 04:00 Uhr
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Schnell mit einem Privatauto mitfahren - eine rechtliche Grauzone.
Foto: Symbolbild
Vinzenz Greiner

Bis zu diesem einen Mittwoch im Dezember 2015 läuft es rund für Ahmed R.*. Er ist froh, dass es den amerikanischen Fahrdienstanbieter Uber in der Schweiz gibt. Der 50-Jährige hat im November seinen schwarzen Toyota beim Laien-Fahrservice UberPop angemeldet. In nicht einmal einem Monat, sagt der Libanese, hat er hunderte Kunden durch Zürich und das Umland kutschiert. 1000 bis 1500 Franken verdient er damit pro Woche. Etwa ein Viertel davon bekommt Uber. «Ein gutes Geschäft!» 

Doch dann kommt jener Mittwoch. Die Polizei kontrolliert Ahmed – und verdonnert ihn zu einer Strafzahlung von 2150 Franken. Die Begründung: Ahmed hat keinen Fahrtenschreiber im Auto und auf seinem Führerausweis fehlt die Zahl 121 – der Code erlaubt es, berufsmässig Personen zu transportieren. «Die Polizei hat gesagt, ich hätte kein Recht für die Fahrten», sagt Ahmed entsetzt. «Das habe ich nicht gewusst!»

Wer mehr als zwei Mal pro Monat fährt, ist illegal

Ein Uber-Sprecher entgegnet, alle Fahrer würden über die gesetzlichen Regelungen informiert und müssten unterschreiben, dass sie belehrt wurden. Uber erklärt aber auch, dass UberPop-Fahrer weder Fahrtenschreiber noch eine Genehmigung für Personentransporte brauchen. Ein Wettbewerbsvorteil gegenüber lizenzierten Taxi-Chauffeuren. Die müssen diese Regelungen einhalten und sind in der Schweiz um ein Drittel bis um die Hälfte teurer als die Angebote von Uber-Fahrern – auch weil diese selbstständig auf eigene Rechnung arbeiten.

«Die grosse Frage ist, ob UberPop als berufsmässig taxiert werden kann», erklärt Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamts für Strassen (Astra). Laut der Bundesverordnung ARV2 ist dies der Fall, wenn mit den Fahrten «ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt werden soll». Der ist bei UberPop gegeben: Der Kilometerpreis liegt mit 1,35 Franken deutlich über den 71 Rappen, die der Touring Club Schweiz (TCS) als durchschnittliche Fahrtkosten ansetzt. Ausserdem müssen berufsmässige Chauffeure innerhalb von 15 Tagen mehr als einmal fahren.

UberPop ist demnach legal, wenn ein Fahrer maximal zwei Mal pro Monat fährt. Mit Eigenständigkeit und «Flexibilität, so viel oder so wenig zu arbeiten, wie Du möchtest», wie es auf der Uber-Website heisst, hat das wenig zu tun.

Tiefere Preise setzen Fahrer noch mehr unter Druck

Was auf Papier legal ist, drängt Uber auf dem Asphalt in Richtung Gesetzeswidrigkeit. In einem Video mahnt Uber neue Fahrer, die meisten Anfragen anzunehmen, wenn man online sei. Denn damit steige die Wahrscheinlichkeit, gut bewertet zu werden. Uber behalte sich vor, Fahrer auszuschliessen, deren Bewertung unter dem Durchschnitt einer Stadt lägen.

Kein Wunder, dass Ahmed möglichst viele der ständig auf seinem Handy aufploppenden Anfragen angenommen hat, wie er erzählt. Er ist kein Einzelfall. Die Zürcher Kantonspolizei hat im letzten Jahr elf, in diesem schon fünf UberPop-Fahrer angezeigt. In Basel-Stadt sind laut Kantonspolizei «sechs Fälle gegen einzelne Personen im Kontext mit Uber in Bearbeitung».

Jetzt will Ahmend auf der rechtlich sicheren Seite sein und macht seine Taxi-Lizenz. Mit der könnte er auch für UberX fahren. In Zürich wäre das kein gutes Geschäft mehr. Das Unternehmen hat per heute Freitag die Preise um 20 Prozent gesenkt – gut für den Kunden, schlecht für den Fahrer.

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