Das Bier gehört zum Aare- oder Limmatboot wie Paddel und Sonnencrème. Ohnehin lassen sich die geltenden Vorschriften mit einem Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille kaum durchsetzen. Das Parlament hat den Bundesrat daher ermächtigt, für kleine Schlauch- und Strandboote Ausnahmen zu machen.
Diese setzt das BAV nun mit einer Verordnungsänderung um. Von solchen Booten gehe eine geringere Gefährdung aus als von grösseren und motorisierten Schiffen, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Konkret gilt die Ausnahme für Schiffe, die kürzer als 2,50 Meter sind, für Strandboote, Paddelboote, Rennruderboote, Windsurf- und Kiteboards und nicht motorisierte Gummiboote bis zu einer Länge von 4 Metern. Sie wird voraussichtlich 2020 eingeführt.
Bei der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft hält man nichts vom Beschluss. «Damit setzt man einen falschen Anreiz und ein falsches Zeichen», sagt Geschäftsführer Reto Abächerli zu «Tele Bärn». Auch Christoph Müller von der Beratungsstelle für Unfallverhütung warnt: «Die Wahrnehmung und die Reaktion sind eingeschränkt.» Beim BAV appelliere man an die Eigenverantwortung.
Feuerlöscher wird für Motorschiffe obligatorisch
Die Verordnungsänderung betrifft auch Kanus und Kajaks. Diese sollen mit einem Motor ausgerüstet werden dürfen. Weiter müssen alle motorisierten Schiffe innerhalb von fünf Jahren mit einem Feuerlöscher ausgestattet werden.
Die Verordnungsänderung konkretisiert auch die geänderten Vorschriften für Alkoholtests.
Schliesslich wird die neue Sicherheitsaufsicht umgesetzt. Künftig muss der Gesuchsteller für die Zulassung nachweisen, dass ein Schiff sicher. Geprüft werden nur noch jene Teile, die besonders sicherheitsrelevant sind. Über die Verordnungsänderung muss noch der Bundesrat entscheiden. (SDA/noo)