Zum 15. Juni hat die Europäische Union (EU) die Roaming-Gebühren für Handy-Nutzer abgeschafft. Als reisender EU-Bürger zahlt man für Telefonate, SMS und Surfen im Internet genauso viel wie im Heimatland.
Nun gibt der Telekomkonzern UPC bekannt, es in der Schweiz Brüssel gleichzutun: «Was kürzlich im EU-Raum Tatsache wurde, macht UPC ab dem 28. Juni auch in der Schweiz: Das Unternehmen schafft für seine Kunden Roaming ab», schreibt UPC in einer Mitteilung (BLICK berichtete). Bloss: Das stimmt so nicht ganz. UPC-Kunden sind nur unter bestimmten Umständen von Roaming befreit.
Die Nutzung von Whatsapp ist nicht komplett eingeschlossen
Darum geht es: UPC schafft zwei neue Angebotsgruppen, die alle bisherigen ersetzen: Mobile Europe und Mobile Swiss.
Mobile Europe beinhaltet unbegrenzt Anrufe und SMS in der Schweiz sowie in Europa. Der Haken steht im Kleingedruckten: «Anrufe von der Schweiz in EU-Länder sowie ausgehende Anrufe zwischen EU-Ländern sind nicht inkludiert.» Heisst: Das Roaming ist nicht ganz abgeschafft! Wer etwa von der Schweiz aus telefonisch ein Hotel in Österreich bucht, muss bluten.
Datenpakete könnten schneller aufgebraucht sein
Auch das Angebot Mobile Swiss hat seine Tücken: Es richtet sich an jene, «denen mobiles Internet, Telefonie und SMS-Verkehr innerhalb der Schweiz völlig ausreicht», wie UPC schreibt. Eigentlich kann man mit diesem Abo innerhalb der Schweiz grenzenlos SMS verschicken, telefonieren und Whatsapp nutzen.
Bloss: «Davon ausgenommen sind Anrufe und Videochats über Whatsapp sowie die Chat-Backup-Funktion», wie UPC gegenüber BLICK bestätigt. Im Klartext bedeutet dies, dass hier das Datenpaket schneller aufgebraucht sein kann, als der Kunde meint. UPC bietet im Mobile Swiss Highspeed-Datenpakete von 1000, 4000 und 10'000 Megabite an. Sind diese aufgebraucht, läuft das Internet nur noch langsam.
BLICK hat UPC mit diesen Haken am neuen Angebot konfrontiert. Die Firma schreibt: «Transparente Kommunikation ist uns wichtig. Über Details zu den neuen Mobil-Tarifen – zum Beispiel zum Datenvolumen, zur Whatsapp-Nutzung oder den Kosten – werden die Kunden selbstverständlich bei der Vertragsunterzeichnung informiert.» (grv/kst)