Die Masche geht so: Der Buchhaltungs-Mitarbeiter einer Firma erhält ein E-Mail. Absender: sein Chef. Der Vorgesetzte bittet den ahnungslosen Angestellten, eine Zahlung an eine bestimmte Adresse sofort auszulösen. Der Angestellte verrichtet den Auftrag umgehend.
Bloss, der Absender ist gar nicht sein Chef, sondern ein dreister Betrüger, der in seiner E-Mail die Adresse des Firmenchefs verwendet.
In so einem Fall spricht man von CEO Fraud, zu Deutsch Chefbetrug. In den vergangenen Wochen wurden in der Zentralschweiz mehr als ein Dutzend Betrugsversuche bekannt. In einem Fall im Kanton Schwyz erbeutete die Täterschaft mehrere Zehntausend Franken, wie die Zentralschweizer Polizeikorps in einer Mitteilung schreiben.
Mail sorgfältig überprüfen
Die Polizei mahnt zu erhöhter Vorsicht, wenn ein Vorgesetzter per E-Mail eine sofortige Zahlung fordert, die vorher nicht angekündigt beziehungsweise bekannt gewesen ist.
Es gelte in einem solchen Fall zu prüfen, ob das E-Mail wirklich von der angezeigten Adresse kommt (ist im Mailprogramm unter «Details» einsehbar). Ausserdem rät die Polizei, den Vorgesetzten direkt zu kontaktieren, ob dieses E-Mail wirklich von ihm verschickt wurde.