Die Lugano-Verantwortlichen tobten. Der Match gegen St. Gallen, der letzten Samstag zur Pause wegen Regens abgebrochen wurde, wird komplett nachgeholt (BLICK berichtete). Gestartet wird bei 0:0, gespielt werden die vollen 90 Minuten.
Die Lugano-Verantwortlichen sprechen von Willkür und Regelauslegung nach Gutdünken. Doch die Swiss Football League (SFL) bleibt cool. Silvio Kern, stellvertretender SFL-Mediensprecher: «Der Vorwurf der Willkür ist nicht nachvollziehbar. Der Spielbetriebsverantwortliche der SFL entschied nach dem Spielabbruch am Samstag in Lugano, dass die gesamte Partie wiederholt wird. Er wendete bei seinem Entscheid die betreffenden Reglementsartikel an.«
Kern meint weiter: «Man darf nicht vergessen: Das Reglement ist das Resultat eines demokratischen Entscheids. Reglementsänderungen müssen von den Klubs mittels Abstimmung im Rahmen einer Generalversammlung abgesegnet werden. Will der FC Lugano etwas an diesem Regelwerk ändern, so kann er selbstverständlich einen Antrag an die SFL stellen. Dieser Antrag wird dann im Rahmen der nächsten Generalversammlung der SFL, die im November 2017 stattfindet, besprochen und den Klubs zur Abstimmung präsentiert.»
Die SFL liess BLICK das Reglement zukommen und verweist auf die betreffenden Artikel, die im Fall Lugano angewendet wurden:
Artikel 58 aus dem Wettspielreglement des Schweizerischen Fussballverbandes (WR):
Die zuständige Behörde der den jeweiligen Wettbewerb durchführenden Organisation (SFV, Abteilung, Regionalverband) ist allein befugt, eine Spielwiederholung anzuordnen, wenn ein Verbandsspiel nicht ausgetragen oder beendigt worden ist, ohne dass ein Team bzw. Klub gemäss den nachfolgenden Bestimmungen von Ziffer 6.2 und 6.3 dafür verantwortlich ist (gleicher Platz) oder sofern andere Umstände dies angezeigt erscheinen lassen (gleicher, neutraler oder gegnerischer Platz). Die zuständige Behörde kann nach Anhörung der betroffenen Klubs und der Geschäftsstelle der für das Spiel verantwortlichen Organisation (SFV, Abteilung, Regionalverband) für die Spielwiederholung spezielle Rahmenbedingungen festlegen (z.B. Austragung des Spiels unter ganzem oder teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit).
Art. 24, abs. 3 aus dem Reglement Spielbetrieb (RS) der Swiss Football League:
Der Spielbetriebsverantwortliche der SFL und in Disziplinarfällen die Disziplinarkommission der SFL sind zuständig, endgültig eine vollständige Spielwiederholung anzuordnen, wenn eine Begegnung ohne Verschulden der einen oder andern Mannschaft nicht beendigt worden ist (gleicher Platz) oder sofern andere Umstände dies angezeigt erscheinen lassen (gleicher, neutraler oder gegnerischer Platz).
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
---|---|---|---|---|---|
1 | FC Basel | 23 | 25 | 40 | |
2 | FC Luzern | 23 | 7 | 39 | |
3 | FC Lugano | 23 | 7 | 39 | |
4 | Servette FC | 23 | 3 | 36 | |
5 | FC Lausanne-Sport | 23 | 10 | 35 | |
6 | FC St. Gallen | 23 | 7 | 35 | |
7 | BSC Young Boys | 23 | 6 | 34 | |
8 | FC Zürich | 23 | -2 | 33 | |
9 | FC Sion | 23 | -5 | 27 | |
10 | Grasshopper Club Zürich | 23 | -9 | 22 | |
11 | Yverdon Sport FC | 23 | -18 | 21 | |
12 | FC Winterthur | 23 | -31 | 14 |