Zulassung zurückgezogen
Deutscher Arzt experimentierte mit Stammzellen in Luzern

In der Stadt Luzern hat ein Deutscher Arzt möglicherweise illegal mehrere Stammzellentherapien an Kindern durchgeführt. In den vergangenen Tagen haben die Behörden ein Chirurgiezentrum durchsucht. Der Professor praktiziert nicht mehr im Kanton Luzern.
Publiziert: 10.07.2016 um 15:02 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 05:28 Uhr

Die Heilmittelbehörde Swissmedic und Vertreter des Luzerner Gesundheitsamts besuchten die Klinik, kopierten Dokumente und Terminkalender der Ärzte und befragten den Klinikleiter. Swissmedic-Sprecher Lukas Jaggi bestätigte am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA Informationen der «Sonntagszeitung».

Swissmedic prüfe, ob der Arzt 2012 ein Präparat als Transplantatprodukt ohne Bewilligung gespritzt und damit gegen das Heilmittelgesetz verstossen hat, sagte der Sprecher. Die Aufsichtsbehörden reagieren auf einen Fall, nachdem ihn die «Sonntagszeitung» vor einer Woche publik gemacht hatte.

Gemäss Medien soll der deutsche Radiologe im November 2012 in der Praxis in Luzern für 9000 Euro in bar an einem siebenjährigen, schwer hirngeschädigten Mädchen aus Weissrussland auf Wunsch der Eltern eine Stammzellentherapie vorgenommen haben. Dabei entnahm er aus dem Becken des Kindes Stammzellen und spritze sie in den Rücken und die Blutbahn zurück.

Laut der Aufsichtsbehörde Swissmedic ist für Therapien eine Bewilligung nötig, wenn ein Arzt einem Patienten Knochenmark entnimmt, daraus Stammzellen gewinnt und danach für eine neue Funktion wieder zuführt.

Nach Ansicht der Behörde handelt es sich dabei um ein selbst hergestelltes Medikament - ein sogenanntes Transplantatprodukt. Der betroffene Arzt ist der Auffassung, dass seine Therapie wirkt und dafür keine Bewilligung nötig ist. Dessen Anwalt erklärte gegenüber Medien, bei den betroffenen Prozeduren gebe der Arzt das gewonnene medizinische Erzeugnis nicht aus der Hand und wende dieses gleich selbst am Patienten an.

Stammzellen aus dem Knochenmark seien kein standardisierbares Produkt, sie fielen deshalb nicht unter die Definition von Transplantatprodukten. Die Luzerner Gesundheitsbehörden untersagte dem Arzt nach einem Vorfall im Jahr 2015 die entsprechende Therapie weiterzuführen. Wie lange und wie viele Personen der Arzt zuvor behandelt hatte, ist nicht bekannt.

2016 zog der Mediziner gemäss Berufsregister seine ärztliche Zulassung im Kanton Luzern zurück. Laut dem Swissmedic-Sprecher sind derzeit in der Schweiz mehrere Fälle zu Stammzellentherapien vor Gerichten hängig.

Mitte Juni wurde bekannt, dass Swissmedic eine Firma in Goldach SG unter die Lupe nimmt. Das international aktive Unternehmen warb auf seiner Homepage damit, dass mit Stammzellen-Therapien mehr als 60 Krankheiten geheilt werden könnten.

Stammzellen sind Vorläuferzellen, aus denen sich die reifen Zellen entwickeln, die im Gewebe und den Organen spezifische Funktionen übernehmen. Sie gelten als Hoffnungsträger der Medizin. Seit Längerem sind sie zur Behandlung von einzelnen Krebsarten wie Leukämie oder bei Gewebetransplantationen zugelassen.

Das Bundesamt für Gesundheit warnt vor Stammzellentherapien etwa gegen gegen Alzheimer, Arthrose, Diabetes oder Herzinfarkt, an denen weltweit geforscht wird und die aber noch nicht zugelassen sind. Für Patienten besteht die Gefahr von Komplikationen. Dazu zählen etwa Infektionen oder überschiessende Reaktionen des Immunsystems sowie Tumore. (SDA)

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