Zugunglück
Kantonsgericht bestätigt Strafe für Lokführer von Granges-Marnand

Das Waadtländer Kantonsgericht hat die bedingte Geldstrafe für den Lokführer des Zugunglücks von Granges-Marnand VD von 2013 am Freitag bestätigt. Der Lokführer hatte vor dem Kantonsgericht eine mildere Strafe beantragt.
Publiziert: 02.03.2018 um 16:39 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 04:45 Uhr
Beim Zugunglück kam der Lokführer des entgegenkommenden Zuges ums Leben. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Das Kantonsgericht bestätigt aber das Urteil der ersten Instanz von 90 Tagessätzen auf Bewährung, wie der zuständige Staatsanwalt Stephan Johner am Freitag der Nachrichtenagentur sda angab. Das zeige, dass die Strafe der Schuld entsprochen habe.

Der Lokführer war im letzten Oktober vom Regionalgericht der nördlichen Waadt der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Die Verteidigung hatte das Urteil angefochten. Er bekomme 90 Tagessätze, während die SBB ungeschoren davon komme, sagte der angeklagte Lokführer.

Das störe ihn. Er verlangte vor dem Kantonsgericht vergeblich, dass die bedingte Geldstrafe auf 30 Tagessätze reduziert wird.

Beim Unfall am 29. Juli 2013 missachtete der Lokführer gemäss der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Haltesignal am Kreuzungsbahnhof Granges-Marnand VD. Kurz nach der Ausfahrt kam es auf der eingleisigen Bahnstrecke zu einem Zusammenstoss mit einem entgegenkommenden RegioExpress.

Der 24-jährige Lokführer des RegioExpress kam ums Leben, von den 45 Passagieren in beiden Zügen wurden 26 verletzt. Die SBB rüstete den betroffenen Bahnhof erst nach dem Unfall mit dem Zugbeeinflussungssystem (ZUB) aus.

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