Zu viel Vertrauen in Fahrassistenten
Zürcher Gericht verurteilt Aargauer VW-Fahrer

Auch wenn Fahrassistenten mittlerweile viel können: Autofahrer dürfen die Kontrolle trotzdem nicht der Technik überlassen. Das Zürcher Obergericht hat einen Aargauer Autofahrer wegen zu viel Vertrauen in seinen Fahrassistenten verurteilt.
Publiziert: 25.10.2018 um 07:40 Uhr
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Aktualisiert: 25.10.2018 um 07:46 Uhr
Auf der A1 kam es zu einer Auffahrkollision, weil der Fahrassistent nicht richtig funktionierte. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Im November 2016 krachte es im Morgenverkehr auf der Autobahn A1. Ein 52-jähriger Aargauer fuhr mit seinem VW auf einen Mazda auf, der vor ihm fuhr und wegen Stau anhalten musste. Verletzt wurde zum Glück niemand, doch der Sachschaden war erheblich.

Strittig war bisher, wer die Schuld am Auffahrunfall trägt: der Aargauer oder sein Fahrassistent, der offenbar nicht richtig funktionierte. Statt abzubremsen, als der Mazda vor ihm anhielt, hatte der Fahrassistent nach einem kurzen Bremsmanöver plötzlich wieder beschleunigt. Grund war ein defekter Abstandregler.

Der Autofahrer bemerkte zwar, dass der Fahrassistent einen Fehler machte, konnte aber trotz unverzüglicher Vollbremsung den Crash nicht mehr rechtzeitig verhindern können. Der beschuldigte Aargauer bestreitet den Sachverhalt zwar nicht. Er sieht den Fehler aber beim Auto, nicht bei sich selber.

500 Franken Busse

Nach dem Statthalteramt und dem Bezirksgericht Dietikon ZH war nun aber auch das Zürcher Obergericht anderer Meinung. Es sprach den Mann wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und brummte ihm eine Busse von 500 Franken auf. Zudem muss er die Gerichtsgebühren von 1000 Franken zahlen.

Verantwortung lasse sich nicht an Fahrassistenten delegieren, hält das Obergericht in seinem Urteil fest. Diese Systeme dienten lediglich der Unterstützung und seien nicht gedacht, dem Autofahrer die Kontrolle über das Fahrzeug abzunehmen.

Der Beschuldigte habe sich auf den Fahrassistenten verlassen und der Verkehrssituation vor ihm zu wenig eigene Aufmerksamkeit geschenkt. Für das Obergericht klar fahrlässig. (SDA)

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