Zehn Monate auf Bewährung wegen gewerbsmässigen Diebstahls und 90 Tagessätze bedingt auf zwei Jahre wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses: So lautet das Urteil gegen einen ehemaligen Postangestellten Briefzentrums Zürich-Mülligen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, mindestens 4060 Briefe im Wert von 122'500 Franken gestohlen haben. Mit dem ergaunerten Geld soll er den Lebensunterhalt für sich und seine Frau bestritten haben. Seit Donnerstag stand der 56-Jährige in Bellinzona vor dem Bundesstrafgericht.
Trotz Indizienprozess fordert Anklage eine Haftstrafe
Kameras sollen aufgezeichnet haben, wie der Pöstler unerlaubt Briefbehälter zu seinem Arbeitsplatz getragen hat. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann das Geld in seinen Kleidern versteckt aus der Firma schmuggelte.
Trotz der Videoaufnahmen handelte es sich um einen Indizienprozess gegen den Ex-Postangestellten. Denn handfeste Beweise für die Tat gebe es keine. Gleichwohl fordert Staatsanwältin Manuela Graber für den Angeklagten
36 Monate Haft, davon 18 Monate bedingt.
Ex-Postangestellter bestreitet die Tat vehement
Die Machenschaften des Postangestellten wurden publik, als ein anderer Mitarbeiter am Arbeitsplatz des Mannes einen Stapel Briefe fand, die dort wohl nicht hingehörten. Der 56-Jährige bestreitet nach wie vor etwas mit dem Verschwinden der Briefe zu tun zu haben.
240'000 Kundenreklamationen gingen im letzten Jahr bei der Post ein – elf Prozent mehr als noch im Vorjahr. Grund für die Beschwerden seien laut des Jahresberichts vor allem verloren gegangene Briefe. Der in Bellinzona angeklagte Ex-Postmitarbeiter dürfte zur Statistik seinen Teil beigetragen haben. (rad/SDA)