Bezüglich IZRS verweist die Regierung auf die Einschätzungen verschiedener Bundesstellen und namhafter Fachleute. So erwähnt sie den vor kurzem veröffentlichten Lagebericht «Sicherheit Schweiz» des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB).
Gemäss diesem laufen gegen mehrere Zentralrats-Führungspersonen Verfahren wegen möglichen Verstosses gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat».
Die Zürcher Regierung sei nicht gewillt, Veranstaltungen zu dulden, an denen die Verbreitung von extremistischem Gedankengut ernsthaft befürchtet werden müsse und mit grosser Wahrscheinlichkeit die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährdet sei.
«Der Kanton Zürich setzt daher sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Mittel ein, um Aktionen zu verhindern, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht», schreibt die Regierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort.
Nachrichtendienst involviert
Grundsätzlich werden Veranstaltungen, bei denen Verstösse gegen die Rechtsordnung zu befürchten sind, von der Kantonspolizei zusammen mit dem NDB genauer durchleuchtet. So werden etwa frühzeitig Informationen zu den geladenen Rednern eingeholt.
Bei entsprechenden Hinweise könne der NDB Einreiseverbote erlassen, so die Zürcher Regierung. Fehlen zwar konkrete Hinweise, werden aber die Zweifel nicht gänzlich ausgeräumt, so würden die Veranstaltungen polizeilich begleitet und allfällige Verstösse konsequent geahndet.
Der IZRS wollte Anfang Mai im World Trade Center in Zürich-Oerlikon eine Konferenz durchführen. Die Immobilienbesitzerin, die Pensionskasse BVK, liess den Anlass nicht zu: Sie wollte, wie der Antwort des Regierungsrates zu entnehmen ist, «in der aktuellen Situation nicht mit Veranstaltungen des IZRS in Verbindung gebracht werden». Der IZRS wich in der Folge nach Istanbul aus. (SDA)