Der junge Staplerfahrer fuhr gegen 15.30 Uhr auf dem Trottoir der Chilehölzlistrasse in Bubikon ZH. Er hatte Paletten geladen, die ihm die Sicht versperrten, wie auf dem Unfallbild zu sehen ist.
Daher übersah er den 59-jährigen Mann, der vor ihm auf dem Trottoir lief. Der Gabelstapler erfasste den Fussgänger. Dieser wurde umgestossen, geriet unter die Paletten und wurde mehrere Meter mitgeschleift. Dabei wurde er schwer verletzt. Die Ambulanz brachte ihn ins Spital.
Wie BLICK weiss, handelt es sich bei den beiden Männern um Mitarbeiter derselben Firma.
Trottoir-Fahrt erlaubt – mit freier Sicht
Marc Besson, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich sagt zu BLICK: «Mit dem Fahrzeug darf man prinzipiell auf dem Trottoir fahren, das Blickfeld muss aber unbedingt frei sein und der Fahrer muss besondere Vorsicht walten lassen.» Zudem hätten die Fussgänger immer Vortritt.
Die Augenzeugin, die den Notruf alarmiert hat, erzählt BLICK, dass auf der Strasse oft Fahrzeuge der Firma unterwegs seien. Und: «Es hat auch schon Zwischenfälle gegeben.» (SDA/stj)