Kiffer stach nach 15 Joints auf seine schlafende Nachbarin ein
«Ich will den Teufel töten!»

Bekifft stach G.I. (42) mit dem Kreuzschraubenzieher auf seine schlafende Nachbarin ein. Weil er «Schwefel roch» und «den Teufel töten wollte». Das Gericht würdigte am Montag die Vorfälle als versuchte Tötung.
Publiziert: 04.12.2017 um 19:50 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 17:20 Uhr
Angeklagter G. I. (42) mit Mütze vor dem Bezirksgericht Zürich mit seinem Anwalt.
Foto: Anja Wurm
Lea Gnos

Er rauchte 15 Joints pro Tag. Bis er bekifft auf seine Nachbarin losging: G. I.* (42) musste sich am Montag wegen versuchter Tötung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

Es passiert am 28. Januar 2016. Der Langzeitarbeitslose nimmt kurz vor Mitternacht einen «Schwefelgeruch» wahr. Zuvor hat er in seiner Wohnung in Zürich Marihuana geraucht und Musik gehört.

Er ist sich sicher: Der Teufel ist im Haus! Im Rausch macht er sich auf die Suche nach ihm. Dazu bewaffnet sich G. I. mit einen Kreuzschraubenzieher. Im Treppenhaus begegnet er einer Nachbarin und fragt sie, ob sie es sei, die so nach Schwefel rieche. Eine andere Mieterin mit Kopftuch fragt er, ob sie eine Nonne sei und ihm helfen könne. 

Als sie verneint, zieht er sich einen Pulli an, auf dem zum Schutz ein Kreuz aufgedruckt ist. Dann macht er sich ins Dachgeschoss auf, wo er laut Anklage den ärgsten Schwefelgeschmack zu riechen glaubt.

Bekifft sticht er auf die schlafende Frau ein

Im 5. Stock wuchtet er die Tür seiner Nachbarin G. R.* (33) auf. Während sie schläft, sticht er mit dem Kreuzschraubenzieher auf die wehrlose Frau ein. Dabei schreit er: «Ich will den Teufel töten, du Hure, du Schlampe, du Hexe, ich bringe dich um!». Kurz lässt er von ihr ab. Vor Gericht erklärt G. I.: «Ich hatte das Gefühl, ich kämpfe gegen etwas Böses. Erst als ich die Frau berührt habe, wurde mir bewusst, dass es sich um eine zierliche Frau handelt. Es gab keinen Beweis, dass sie der Teufel ist, deshalb habe ich von ihr abgelassen und mich entschuldigt und bin gegangen.»

Das stimmt nicht ganz. Denn laut Anklage kommt der Grieche wieder und sticht weiter auf die Frau ein, würgt sie sogar. Endlich kommt ihr ein Nachbar zur Hilfe. Die Schreie hatten ihn aufgeschreckt. Die Frau überlebt mit mittelschweren Verletzungen. Der Angeklagte kann heute selber nicht fassen, was ihn damals geritten hat: «Es ist unglaublich, was damals passiert ist. Es ist katastrophal», sagt er vor Gericht. 

Täter gilt als schuldunfähig

Der Web-Designer, der wieder zu Hause bei seinen Eltern wohnt, kann aufgrund seiner vollständigen Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden. Der Tatbestand der versuchten Tötung wurde jedoch erfüllt.

Stattdessen wird zudem eine ambulante Massnahme mit Therapie auferlegt, verbunden mit der Weisung, alle paar Wochen zum Drogentest anzutraben. Zahlen muss er trotzdem: Für den Cannabis-Konsum wird G. I. mit 800 Franken bestraft. 

Psychisch leidet sein Opfer bis heute. Ihre Ausbildung hat sie abbrechen müssen. Gegenüber BLICK sagt sie: «Es ist das Schlimmste, was mir je passiert ist. Er hat mein Leben zerstört.»

*Namen d. Red. bekannt

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