Der Beschuldigte, der im Raum Zürich und Schaffhausen die eritreisch-orthodoxe Gemeinde betreute, hatte seine Ehefrau im November 2016 halbtot gewürgt. Als sie bewusstlos am Boden lag, trat er sie auch noch mehrmals ins Gesicht. Anschliessend rief er selber die Polizei.
Es war nicht die erste handgreifliche Auseinandersetzung: Zum Tatzeitpunkt galt für ihn eine Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung. Weil er die Kinder sehen wollte, kam der Mann dennoch zu Besuch. Prompt kam es wieder zum Streit.
Lieber beide tot, statt Trennung
Laut einem ersten Geständnis hatte der Pfarrer beabsichtigt, erst seine Frau und dann sich selbst zu töten. Lieber sollten beide tot sein, als dass es zur Trennung käme. Später nahm er diese Aussage zurück und bestritt jegliche Tötungsabsicht.
Der Verteidiger plädierte deshalb auf Freispruch. Er versuchte, die Schuld auf die Frau schieben. Diese habe den Beschuldigten immer wieder wieder provoziert.
Der Anwalt versuchte damals vor dem Bezirksgericht vergeblich, ein anderes Bild des Seelsorgers zu zeichnen: Sein Mandant sei ruhig und besonnen, ein angesehenes Mitglied der eritreischen Gemeinschaft. Er habe viele Anrufe von Eritreern erhalten, die nicht glauben konnten, dass «ihr» Pfarrer so etwas getan haben soll. (SDA)