Die Gerichte haben seit Inkrafttreten der Via-sicura-Massnahmen kaum mehr Ermessensspielraum bei Raserfällen. Dies könnte sich bald ändern. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Gericht verurteilt Schaffhauserin
Frau (26) rast mit 100km/h, weil ihr Mann Asthmaanfall hat

Eine Frau (26) aus Schaffhausen düste mit 100 statt 50 km/h durch die Stadt. Wegen Raserei stand sie jetzt vor Gericht. Sie behauptet: «Ich musste schnell nach Hause, weil mein Mann einen Asthmaanfall hatte.»
Publiziert: 22.11.2018 um 16:29 Uhr

An einem Montagmorgen im August 2017 bretterte eine junge Mutter (26) mit 100 km/h durch die 50er-Zone im Mühletal. Prompt geriet sie in eine Polizeikontrolle – und stand nun wegen Raserei vor dem Kantonsgericht Schaffhausen, wie die «Schaffhauser Nachrichten» berichten. 

Ihre Ausrede: Sie wollte schnell nach Hause, um den Asthmaspray zu holen, weil ihr Mann im Auto einen Asthmaanfall hatte. Sie sei wegen des Anfalls in Panik geraten, sagte sie am Prozess. Die Szenen spielten sich auf der Rückfahrt vom Hausarzt ab.

Mann: «Mir geht es gar nicht so schlecht»

Doch statt umzukehren, drückte sie aufs Gas. «Ich dachte, es sei besser, nach Hause zu fahren. Der Arzt hätte zu langsam reagiert. Ausserdem wollte ich zu meinem Sohn», rechtfertigte sie sich vor Gericht.

Einen Grund zur Panik hatte sie eigentlich nicht. Ihr Mann versuchte noch, sie zu beruhigen, ihm ginge es gar nicht so schlecht. «Er hatte mich darauf hingewiesen, dass ich 50 km/h zu schnell fahre. Da wollte ich bremsen», so die Angeklagte. 

Rasante Fahrt nicht gerechtfertigt

Die Staatsanwältin glaubt ihr die Asthma-Geschichte nicht. Die Frau habe angegeben, dass der Asthmaanfall schon auf dem Parkplatz beim Hausarzt eingesetzt habe. Der Arzt habe die Beschwerden dann lindern können. Danach seien sie nach Hause gefahren. Die Situation rechtfertige daher die rasante Fahrt nicht. 

Schliesslich verurteilt das Gericht sie am Mittwoch wegen Raserei zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten und 100 Franken Busse. Ihr Auto bekommt sie wieder, die Polizei hatte es nach dem Delikt zunächst eingezogen. (hah)

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