Flughafen Zürich erstattet 110 Anzeigen wegen Hausfriedensbruch
Knallhartes Durchgreifen gegen Pöbler-Teenies und Obdachlose

Der Flughafen Zürich will keine Störenfriede: 2017 reichten die Verantwortlichen so viele Anzeigen wegen Hausfriedensbruch ein wie noch nie.
Publiziert: 04.04.2018 um 19:39 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 21:09 Uhr
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Wer sich am Flughafen Zürich danebenbenimmt, kassiert ein Hausverbot. Wer das Verbot missachtet und dort trotzdem wieder auftaucht, wird angezeigt. (Symbolbild)
Foto: PATRICK B. KRAEMER

Wer sich am Flughafen Zürich «völlig danebenbenimmt», kassiert ein Hausverbot. Wer das Verbot missachtet und dort trotzdem wieder auftaucht, wird angezeigt, wie Flughafensprecherin Sonja Zöchling gegenüber «Radio Energy» sagt. 

Vergangenes Jahr wurde besonders hart gegen Obdachlose, Diebe und pöbelnde Teenies durchgegriffen. Der Flughafen hat 110 Anzeigen wegen Hausfriedensbruch erstattet. So viel wie noch nie, und doppelt so viel wie 2016, wie Zahlen der Kantonspolizei zeigen, die «Radio Energy» vorliegen. 

«Positive Rückmeldungen»

«Wir kontrollieren viel mehr und zeigen konsequent all diese Leute an, die ein Hausverbot haben», sagt Zöchling. Wie viele Hausverbote erteilt wurden, kann die Sprecherin nicht sagen – eine Statistik gibt es nicht. Wer aber einmal dabei erwischt wird, wie er seinen Hund nicht an der Leine führt, wie das die Hausordnung verlangt, kriegt nicht sofort ein Hausverbot. «Wir setzen auf gesunden Menschenverstand und auf ein geschultes Auge. Kandidaten für ein Hausverbot sind in der Regel Leute, die sich betrinken, randalieren, stehlen oder handgreiflich werden», sagt Zöchling zu BLICK.

Das Durchgreifen zeigt Wirkung. «Es ist viel ruhiger geworden», sagt Zöchling. «Die verstärkten Kontrollen haben dazu geführt, dass  weniger Leute negativ auffallen und potentiell mit einem Hausverbot belegt werden könnten.»

Das Flughafenpersonal freut sich. «Es gibt sehr viele positive Rückmeldungen, besonders von den Mitarbeitern. Denn oft waren sie diejenigen, die die Leute zurechtweisen und wegschicken mussten», so Zöchling. (man)

Hausordnung des Flughafens

Für den Aufenthalt am Flughafen Zürich gilt eine Hausordnung. Sie schliesst auch die öffentlich zugänglichen Bereiche ein, etwa WC-Anlagen, das Airport-Center beim Busbahnhof oder den Andachtsraum. Wer über den Flughafen reist, hier einkauft oder arbeitet, muss sich an die Regeln halten. Nicht geduldet werden «störende oder belästigende Verhaltensweisen jeglicher Art», heisst es im Reglement.

Eine Auswahl der Verbote:

  • Sitzen und Liegen auf Verkehrsfläche, Treppen und vor Zugängen

  • Lautes Abspielen von Tonträgern

  • Betteln und Hausieren

  • Durchsuchen von Abfallbehältern

  • Konsumieren alkoholischer Getränke in den Gebäuden ausserhalb gastronomischen Einrichungen

  • Handel mit und Konsum von Betäubungsmitteln

  • Nutzung von Kickboards, Inline-Skates, Skateboards

  • Hunde ohne Leine, bissige Hunde ohne Maulkorb

Für den Aufenthalt am Flughafen Zürich gilt eine Hausordnung. Sie schliesst auch die öffentlich zugänglichen Bereiche ein, etwa WC-Anlagen, das Airport-Center beim Busbahnhof oder den Andachtsraum. Wer über den Flughafen reist, hier einkauft oder arbeitet, muss sich an die Regeln halten. Nicht geduldet werden «störende oder belästigende Verhaltensweisen jeglicher Art», heisst es im Reglement.

Eine Auswahl der Verbote:

  • Sitzen und Liegen auf Verkehrsfläche, Treppen und vor Zugängen

  • Lautes Abspielen von Tonträgern

  • Betteln und Hausieren

  • Durchsuchen von Abfallbehältern

  • Konsumieren alkoholischer Getränke in den Gebäuden ausserhalb gastronomischen Einrichungen

  • Handel mit und Konsum von Betäubungsmitteln

  • Nutzung von Kickboards, Inline-Skates, Skateboards

  • Hunde ohne Leine, bissige Hunde ohne Maulkorb

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