Winterthurer An'Nur-Imam angeklagt
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An'Nur-Moschee:Winterthurer An'Nur-Imam angeklagt

Er hatte zur Gewalt gegen «schlechte Muslime» aufgerufen
Obergericht erteilt An'Nur-Imam Landesverweis

Der Imam der Winterthurer An'Nur-Moschee hatte dazu aufgerufen, «schlechte Muslime in ihren Häusern zu verbrennen». Jetzt muss sich der Äthiopier (26) vor Gericht verantworten – erneut. Jetzt ist das Urteil gefallen
Publiziert: 30.11.2018 um 08:18 Uhr
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Aktualisiert: 30.11.2018 um 12:41 Uhr
Mitglieder der An'Nur-Moschee in Winterthur mussten sich bereits im Oktober vor Gericht verantworten. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/Walter Bieri

Der junge Imam, der in der An'Nur-Moschee in Winterthur zur Gewalt an «schlechten Muslimen» aufgerufen hat, steht heute Freitag vor dem Zürcher Obergericht. Das Bezirksgericht verurteilte ihn vor einem Jahr zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einem Landesverweis.

In der mittlerweile geschlossenen An'Nur-Moschee rief der 26-jährige Äthiopier im Oktober 2016 dazu auf, Muslime, die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen. Bestraft werden sollten auch jene, die nicht fünf Mal am Tag beten, sondern Gebete «zusammenlegen».

18 Monate unbedingte Haftstrafe

Nun hat das Zürcher Obergericht den Urteil des Bezirksgerichts bestätigt. Dieses hatte den ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie 10 Jahren Landesverweis verurteilt.

Sein Anwalt hatte damals argumentiert, sein Mandant habe keinerlei vertiefte Koran-Kenntnisse. Die Predigt habe er mit Textbausteinen aus dem Internet zusammengestellt. Dass der junge Mann, ein «ahnungsloser Asylbewerber», ins Visier der Ermittler geriet, begründete der Anwalt mit dem öffentlichen Druck.

Vor Obergericht gab sich der Beschuldigte am Freitag wortkarg. Er habe den Behörden schon zu einem früheren Zeitpunkt alles erzählt. Der 26-Jährige wollte nicht einmal Angaben zu seinem Geburtsort machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

An'Nur-Mitglieder bereits vor Gericht

Diese Predigt war Auslöser für die Moschee-Razzia und schliesslich für den grossen An'Nur-Prozess vom Oktober. Dabei standen zehn Männer vor dem Bezirksgericht Winterthur, weil sie in der Moschee auf zwei Gläubige losgingen, sie bespuckten und verprügelten.

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Die Angreifer waren überzeugt, dass die Opfer Aufnahmen dieser Predigt einem Journalisten weitergegeben hatten. Acht der zehn Beschuldigten wurden zu bedingten Freiheitsstrafen oder Geldstrafen verurteilt. Zwei von ihnen erhielten zudem einen Landesverweis.

Bereits Anfang Dezember steht der nächste Extremisten-Prozess an: Vor dem Bezirksgericht Winterthur müssen sich am kommenden Montag mehrere Minderjährige wegen Unterstützung der Terrororganisation IS verantworten. Was den Jugendlichen genau vorgeworfen wird, gibt das Gericht erst beim Prozess bekannt. (SDA)

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