Der Schaffhauser Sony S. (†19) wurde am 11. März 2017 vor einer Shisha-Bar in Konstanz (D) niedergestochen. Der Täter – ein 19-jähriger Deutscher – wurde vor über einer Woche vom Konstanzer Landgericht wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mitangeklagte (21) bekam ein Jahr und neun Monate.
Damit ist der Fall aber nicht zu Ende. Denn der Anwalt der Familie des Opfers, Ingo Lenssen, will eine weitere Klage erheben – wegen Beleidigung.
Denn als der Täter nach dem Prozess im Polizeiwagen abtransportiert wurde, zeigte er den Hinterbliebenen von Sony S. den Stinkefinger. Dabei verzog er das Gesicht zu einem breiten Grinsen, wie Aufnahmen von «Tele Top» zeigen.
Keine Reue beim Prozess
«Das wird ein Nachspiel haben», sagte Lenssen auf Anfrage den «Schaffhauser Nachrichten». Der Täter habe schon beim Prozess keine Reue gezeigt und mit dem Mittelfinger das Fass zum Überlaufen gebracht. Der Anwalt will prüfen, inwieweit eine solche Geste strafrechtlich verfolgt werden kann.
Zur Bluttat vor einem Jahr kam es, als ein Streit zwischen mehreren Männern vor der Shisha-Bar Pasha of Dubai eskalierte.
Laut Staatsanwaltschaft habe Sony S. seinen Freund beschützen wollen, nachdem dieser wegen einer «Anmache» in einen Streit mit dem Mitangeklagten geriet. Später wurde der Freund auch vom Hauptangeklagten attackiert.
Sony S. ging dazwischen – sein Todesurteil. Der 19-jährige Deutsche zückte ein Messer und stach auf ihn ein. S. wurde im Bereich des Oberkörpers verletzt, wobei ein Lungenflügel sowie diverse Blutgefässe getroffen wurden. Es kam zur Schockblutung, und der Jugendliche starb später im Spital. (man)