In der Covid-19-Verordnung, die der Bundesrat am 28. Oktober um weitere Massnahmen ergänzt habe, sei festgehalten, dass das Singen im Musikunterricht der obligatorischen Schulen weiterhin zulässig sei, schreibt der Verband Zürcher Musikschulen in einem offenen Brief an den Bundesrat, der am Montag verschickt worden ist.
Leider gehörten die Musikschulen nicht zu den obligatorischen Schulen. Im Kanton Zürich hätten die Musikschulen jedoch schon lange vor den meisten obligatorischen Schulen und lange vor den meisten Gesangvereinen ein tragfähiges Schutzkonzept entwickelt. Dieses Konzept werde seither konsequent umgesetzt.
Die Musikschulen seien in Sachen Musik mindestens ebenso kompetent wie die obligatorische Schule. Sie würden wie diese grösstenteils vom Staat und von den Gemeinden finanziert. «Wir sind gerne bereit, jede weitere sinnvolle Massnahme umzusetzen. Doch bitte, nehmen Sie Abstand vom gegenwärtigen Verdikt. Lassen sie uns singen», schreiben der Musikschulen in ihrem Brief an den Bundesrat weiter.
(SDA)