Jitchote H. (57) tötete Werner H. (†77)
Hammer-Thailänderin muss 13 Jahre in den Knast

Die 57-jährige Frau, die den Vater ihres Partners mit unzähligen Hammerschlägen tötete, ist rechtskräftig zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt.
Publiziert: 11.05.2017 um 12:04 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 21:31 Uhr
Sie beteurt ihre Unschuld, die Beweise sprechen gegen die 58-Jährige. Sie muss nun für den brutalen Mord  des Vaters ihres damaligen Partners im März 2014 für 13 Jahre ins Gefängnis.
Foto: Zvg

Mit 26 Schlägen auf den Kopf wurde der Zürcher Rentner Werner H.* (77) in seiner Wohnung vor drei Jahren brutal ermordet. Jitchote H.* (57) soll den Rentner umgebracht haben. Ihre Unschuld beteuerte sie noch vor Gericht. Auch wenn keine direkten Beweise vorliegen, muss sie nun für 13 Jahre ins Gefängnis.

Nur sie als Täter möglich

Die Lausanner Richter halten in ihrem am Donnerstag publizierten Urteil fest, die Vorinstanz habe nicht verkannt, dass keine direkten Beweise für die vorsätzliche Tötung vorlägen. Das Obergericht habe die Indizien aber mit Bedacht und überzeugender Begründung zu einer Gesamtbetrachtung zusammengeführt. Das Ergebnis sei, dass niemand anders als Täter in Frage komme, als die Beschwerdeführerin. Es liege demnach keine Willkür vor, wie es die Verurteilte in ihrer Beschwerde geltend gemacht hatte.

Eingeschliffenes Verhaltensmuster

Die Frau hatte im März 2014 in Zürich-Altstetten den Vater ihres Partners unzählige Male mit einem Gegenstand geschlagen, so dass der 77-Jährige seinen Verletzungen erlag. Die Tatwaffe wurde nie gefunden, ebenso wenig DNS-Spuren der Verurteilten am Tatort.

Hier in in seiner Wohnung in Zürich-Altstetten wurde der Rentner Werner H. brutal ermordet.
Foto: Joseph Khakshouri

Aufgrund von Indizien kamen Bezirks- und Obergericht zum Schluss, dass nur die Beschwerdeführerin die Tat begangen haben konnte. Sie war die einzige der Bezugspersonen des Getöteten, die kein vollständiges Alibi für die Tatzeit hatte.

Trennungsangst als Motiv?

Das Opfer hatte die Trennung seines Sohnes von der Verurteilten befürwortet. Weil die Frau bei zwei vorangegangenen Trennungen gewalttätig geworden war, schlossen die Psychiater, dass es sich dabei um ein eingeschliffenes Muster handle. In einem anderen Fall hatte die Frau mit einem Revolver in Richtung des auf der Toilette sitzenden Ex-Mannes geschossen. (SDA/jmh)

* Namen der Redaktion bekannt

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