Paul Furrer (68) wollte den Christen in seiner Nachbarschaft etwas Gutes tun. Doch die Behörden machen ihm nun das Leben schwer. Der Rentner mauerte eine Minikapelle auf seinem Grundstück im Erstfeldertal UR. Das Gotteshäuschen misst 2,95 auf 2,98 Meter und steht direkt am Strassenrand. Trotzdem veranstaltet der Kanton deswegen ein Tamtam. Furrer soll das Objekt abreissen. Denn für den Bau ausserhalb der Zone fehlt ihm die Genehmigung. «Das schmerzt», sagt Furrer, «ich kann den Entscheid nicht nachvollziehen.»
Auch die anderen Talbewohner haben kein Verständnis für den geforderten Rückbau. Im Gegenteil. In der Urner Zeitung kämpfen viele für den Erhalt der Kapelle und 155 Einheimische unterschrieben eine Petition. Diese Solidarität bestärkt Furrer. Fristgerecht reicht er Beschwerde bei der Regierung ein.
Selbstkritik beim Bauherrn
Furrer gesteht aber Fehler ein: «Ich habe mit dem Bau angefangen und erst dann ein ordentliches Gesuch eingereicht, das war falsch.» Seine Erklärung: «Ich freute mich auf das Projekt und dachte nicht im Traum daran, dass es abgelehnt werden könnte.» Als er den negativen Entscheid erhält, stoppt er seine Arbeit sofort. Der Kapelle fehlen deshalb Schindeldach und Türmchen.
Der Bau samt Papierkrieg kosteten bereits mehrere Zehntausend Franken. Der Urner zahlte alles selbst – und er macht weiter. Für ihn und seine Mitstreiter ist klar: «Im Erstfeldertal braucht es eine Kapelle.» Laut Furrer profitieren davon sowohl Wanderer als auch Einheimische: «Senioren, die im Weiler leben, haben sonst kein Gotteshaus in Fussnähe.» Der Kapellenbauer hat Rückendeckung von der Gemeinde und sogar vom Churer Bischof Vitus Huonder. Der Würdenträger bekundet seine Verbundenheit schriftlich.
Urner Justizdirektion beruft sich auf Zone im Wald
Die Urner Justizdirektion entschied gegen das Gotteshäuschen, in formellem Ton formuliert: «Die ohne Bewilligung teilweise erstellte Kapelle liegt ausserhalb der Bauzone im Wald.» Ausnahmen würden nur gemacht, «wenn der Sakralbau aus objektiven Gründen auf einen Standort ausserhalb der Zone angewiesen ist.» Laut Behörde ist das nicht der Fall. Deshalb muss die Kapelle abgerissen werden. Die Justizdirektion stützt sich auf den rechtlichen Rat eines Gutachters.
Weil Paul Furrer Beschwerde einreichte, berät nun die gesamte Kantonsregierung erneut. Wie der Entscheid ausfallen wird, liegt nun in den Händen Gottes.