Kapitän fällt während der Fahrt nackt in den Zürichsee
Suff-Böötler kommt mit Busse davon

Ein 56-jähriger Kapitän fiel betrunken vom fahrenden Boot – als er sich umziehen wollte. Nun hat ihn das Bezirksgericht in Wollerau SZ verurteilt. Mit seinem fahrlässigen Verhalten habe er sich und andere gefährdet.
Publiziert: 22.02.2018 um 14:34 Uhr
|
Aktualisiert: 14.09.2018 um 18:31 Uhr

Das Video des Malheurs ist spektakulär: Ein 56-jähriger Bootsführer aus Bäch SZ fiel vorletzten August betrunken von seinem Boot in den Zürichsee (BLICK berichtete). Dadurch verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Nun wurde er wegen Fahrlässigkeit verurteilt, wie das «Höfner Volksblatt» berichtet.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.

Am Tag der Street Parade begann die Odyssee des Suff-Bootsführers. Er fuhr vom Steuerparadies Bäch SZ ins Zürcher Seebecken und am Nachmittag wieder zurück. Nachdem er schon einige Biere intus gehabt hatte, wollte er kurz vor der Hafeneinfahrt seine Kleider wechseln.

Splitterfasernackt vom Boot gefallen

Vor Gericht schilderte er nun, was passiert war: Als er sich auszog, sei er ins Schwanken geraten, habe aus Reflex an Steuerrad und Gashebel gezogen und sei splitterfasernackt ins Wasser gefallen. Anschliessend zog das Motorboot unkontrolliert seine Kreise.

Bis die Seepolizei Zürich eingriff: Ein Polizist sprang furchtlos an Bord. Das Motorboot konnte gestoppt werden, Sachschaden gab es keinen. Der Alkoholtest beim Kapitän fiel jedoch positiv aus. Deshalb erliess die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln einen Strafbefehl.

Bootsfahrer gesteht und zeigt sich reuig

Vor Gericht zeigt sich der 56-Jährige reuig: «Es war gefährlich damals. Ich bin froh, dass niemand verletzt wurde.» Dass er geständig sei, wirke strafmindernd, so der Staatsanwalt. Die Verteidigung bestand auf der Strafmilderung, da die Tat des Bootsführers ohne Vorsatz stattgefunden habe.

Es gebe keine Vorschrift, das Lenkrad immer in der Hand zu behalten. Zudem sei er nicht extra ins Wasser gefallen, weshalb man nicht von Rücksichtslosigkeit sprechen könne.

Über 2500 Franken Strafe

Das Gericht spricht laut «Höfner Volksblatt» den Böötler für das Führen eines Motorschiffs in fahrunfähigem Zustand und für grobe Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Die Strafe beläuft sich auf 25 Tagessätze für je 90 Franken, eine Busse von 400 Franken und die Verkehrskosten. 

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?