Bedingte Freiheitsstrafe und hohe Kosten
Ladendetektiv verurteilt, weil er Sheriff spielte

Ladendetektiv Roman F.* (32) legte einen Dieb in Handschellen und führte ihn ab. Der Staatsanwalt wollte ihn wegen Freiheitsberaubung und Entführung hinter Gittern sehen. Das Gericht spricht dagegen eine bedingte Strafe aus.
Publiziert: 02.11.2018 um 09:47 Uhr
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Aktualisiert: 02.11.2018 um 09:48 Uhr
Ladendetektiv Roman F.* (32) wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.
Foto: Philippe Rossier
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Anian Heierli

Ladendetektiv Roman F.* (32) dachte, er dürfe Sheriff spielen. Mitten auf dem Bahnhofplatz in Luzern legte er einen Mann in Handschellen und führte ihn ab (BLICK berichtete). Das Luzerner Kriminalgericht spricht ihn deswegen schuldig wegen Freiheitsberaubung und Entführung. 

Passiert ist es im Oktober 2013. An diesem Tag sind F. und ein Mitarbeiter als Ladendetektive für das Warenhaus Globus im Einsatz. Die Sicherheitsmänner heften sich unauffällig an die Fersen eines mutmasslichen Ladendiebs, verfolgen ihn, als dieser die Filiale verlässt.

Ohne Vorwarnung in Handschellen gelegt

Auf dem Bahnhofplatz packen sie den Mann ohne Vorwarnung und ziehen ihm die Arme auf den Rücken. Roman F. legt seinem Opfer Handschellen an. Grob führen sie ihn in gebückter Haltung und mit gebundenen Händen gegen seinen Willen zurück zum Globus.

Die Staatsanwaltschaft forderte nun für Roman F. eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten plus 8 Monate Knast. Doch das Urteil fällt deutlich milder aus: Der Ladendetektiv wird zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 3 Jahren.

F. muss 13'930 Franken an Verfahren zahlen

Zusätzlich wird er mit einer Geldstrafe von 3600 Franken bestraft. Hinzu kommen noch die Verfahrenskosten in der Höhe von 13'930 Franken. Es fliessen aber noch weitere leichtere Delikte in die Strafe hinein, die F. in den vergangenen Jahren tätigte. Unter anderem mehrfaches Fahren ohne Führerschein, Gewalt und Drohung gegen einen Beamten und einfache Körperverletzung.

Darüber hinaus ging es um Fälle, bei denen sich F. unter starkem Alkoholeinfluss nicht im Griff hatte. Dies führte im Ausgang zu Zwischenfällen. So schlug er einem Mann ins Gesicht. Diesem muss er Genugtuung und Schadenersatz in der Höhe von insgesamt 7071 Franken bezahlen.

Roman F. kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

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