Schwangere mit 110 km/h ins Spital gefahren
Papi-Raser muss nicht in den Knast

Er hatte 50 km/h zu viel auf dem Tacho, als er seine schwangere Frau 2016 ins Spital fuhr. Jetzt muss sich der Vater wegen Raserei vor Gericht verantworten.
Publiziert: 27.10.2018 um 20:55 Uhr
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Aktualisiert: 05.11.2018 um 23:21 Uhr
Der Vater wollte nicht auf die Ambulanz warten und bretterte auf eigene Faust mit seiner schwangeren Frau ins Spital. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE
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Der werdende Papi sah keine andere Möglichkeit: Als er im Mai 2016 nach Hause kam, fand er seine schwangere Frau blutend und mit starken Schmerzen vor. Der damals 24-Jährige half ihr ins Auto, setzte sich hinters Steuer und raste mit 110 km/h ins Spital Sion.

Jetzt steht der Portugiese wegen Raserei vor Gericht. Im Normalfall droht bei diesem Vergehen mindestens ein Jahr hinter Gittern. Doch der Papi hat Glück: Wegen den aussergewöhnlichen Umständen kommt er mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen und 500 Franken Busse davon, wie «Le Nouvelliste» berichtet.

50 km/h zu viel auf dem Tacho

Der Vater fürchtete damals um das Leben seiner seit vier Monaten schwangeren Frau und ihres ungeborenen Kindes. Auf die Ambulanz warten wollte er nicht. So fuhr er auf direktem Weg Richtung Spital. Doch die Strasse war wegen eines Staus blockiert. Der Fahrer geriet in Panik.

Er bog ab, nahm einen Umweg und drückte aufs Gaspedal. Mit rund 50 km/h zu viel auf dem Tacho bretterte er von Veysonnaz VS nach Sion – bis ihn die Polizei anhielt. 

Gericht machte Ausnahme

In Anbetracht der Situation liessen die Beamten Nachsicht walten. Der Mann durfte weiterfahren, eine Polizeieskorte begleitete ihn jedoch bis ins Spital. Dort wurde die Schwangere behandelt. Einige Monate später brachte sie ihr Kind zur Welt. Mittlerweile lebt der Fahrer im Ausland.

Seinen Führerschein in der Schweiz musste er nun abgeben, entschied das Gericht. Zudem werden ihm neben der Busse auch die Gerichtskosten von 2700 Franken verrechnet. Sein Anwalt ist mit dem Urteil aber zufrieden: «Das Gericht hat so gezeigt, dass die Justiz in solchen Ausnahmefällen das Urteil mildern kann», sagt er. (hah)

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