Bundesgericht lässt dreisten Tunesier abblitzen
Kindsentführer Issam O. wollte auch noch Geld von seiner Ex!

Oberdreist! Der Tunesier Issam O.* (40), der seine beiden Buben vor sieben Jahren in sein Heimatland entführt hatte, will sich an seiner Ex-Frau schadlos halten. Er verlangte neben dem gemeinsamen Sorgerecht auch Unterhaltsbeiträge für sich und seine Kinder. Nun hat ihn das Bundesgericht in die Schranken gewiesen.
Publiziert: 30.05.2017 um 12:01 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 01:43 Uhr
Issam O. auf dem Weg zu seinem ersten Prozess 2012.
Viktor Dammann

Es ist eine unendliche Geschichte. Nach der Trennung von Schoch, verschleppte Issam O. die beiden Buben (damals 4 und 6) von Winterthur nach Tunesien. Die Kinder - sie sprechen nur noch Arabisch - leben nun bei den Eltern von Issam O.

Deswegen wurde der völlig uneinsichtige «Vater» wegen Entführung in zwei Verfahren zu insgesamt zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Bei der letzten Verhandlung vor dem Zürcher Obergericht im vergangenen Dezember, heuchelte der Tunesier Reue. Doch das Gericht nahm ihm seinen Sinneswandel nicht ab. Der Fall ist nun am Bundesgericht hängig.

Das höchste Schweizergericht befasste sich bereits ausführlich mit Issam O. Er hatte auch das Scheidungsurteil des Bezirksgerichtes Winterthur und des Zürcher Obergerichtes angefochten. Diese hatten die elterliche Sorge der Mutter übertragen und dem Kindsentführer keinerlei nachehlichen Unterhaltszahlungen zugesprochen.

Daneben verlangte Issam O. von seiner Exfrau einen Teil ihrer Pensionskasse und Unterhaltszahlungen für die in Tunesien lebenden Kinder. Zu guter Letzt wollte der Frechling auch ein gemeinsames Sorgerecht.

Mutter kann ihre Kinder nicht besuchen

Das Bundesgericht verwies auf das Obergericht, das sich «ausführlich mit der Situation auseinandergesetzt habe» und wies die Beschwerde ab. Dabei fanden die Bundesrichter deutliche Worte.

«An Zynismus grenzt es schliesslich, wenn der Beschwerdeführer (Issam O.) der Beschwerdegegnerin (Ex-Frau) (...) vorhält. dass sie den Kontakt zu den Kinder abgebrochen habe».

Für das Gericht steht fest, dass die Mutter an einer Reise zu ihren Kindern faktisch gehindert ist. Gemäss EDA sei ihre persönliche Sicherheit dort nicht gewährleistet.

Für den Entscheid muss Issam O. 3000 Franken hinblättern. Er hatte einen unentgeltlichen Rechtsbeistand verlangt - auch dies wurde abgelehnt.

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