Bedingte Geldstrafe für Imker wegen fahrlässiger Tötung
Wespen stechen Mann (70) zu Tode

Eigentlich sind Imker für Bienen zuständig. Bei dieser Geschichte geriet aber ein Wespenschwarm ausser Kontrolle - und ein Nachbar starb an einem anaphylaktischen Schock. Nun hat das Bundesgericht ein definitives Urteil gefällt.
Publiziert: 13.04.2017 um 12:11 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 12:50 Uhr
Am Mittag sind die am aggresivsten: Das Gift der Wespen tötete einen Mann.
Foto: Archivbild/Keystone

Ein Imker aus dem Kanton Genf ist wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt worden.

Bei der Entfernung eines Wespennests im September 2012 wurde ein Allergiker gestochen. Der Mann verstarb. Das Bundesgericht hat das entsprechende Urteil der Genfer Justiz bestätigt.

Der heute 36-jährige Imker muss der Familie des Opfers mehr als 66'000 Franken Schadenersatz zahlen und für den Sachschaden und die Gerichtskosten aufkommen.

Das Bundesgericht hält in seinem heute publizierten Urteil fest, dass den Erwägungen der Vorinstanz gefolgt werden muss und deren Entscheid kein Bundesrecht verletzt. Der Imker war von einem Paar gerufen worden, um ein Wespennest in einem Topf zu entfernen. Der Wespenschwarm griff während der Aktion die Nachbarn an, die sich auf ihrem Balkon aufhielten.

Ein 70-jähriger Mann wurde 15-mal gestochen. Er starb zwei Tage später im Spital an den Folgen eines anaphylaktischen Schocks. Die Frau des Opfers wurde ebenfalls gestochen, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

Das Bundesgericht bestätigt, dass der Imker seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Die möglichen Gefahren eines Wespenstichs seien ihm bekannt gewesen. Er hätte die Nachbarn über sein Vorhaben informieren müssen. Zudem habe er die Aktion am Mittag durchgeführt. Gerade dann seien Wespen in der Regel am aggressivsten. (SDA)

Urteil 6B_466/2016 vom 23.03.2017

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